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Wirtschaftsrecht - Seite 4

Dieselskandal der Daimler AG: Hoher Schadenersatz in der Premiumklasse wegen Mercedes-Benz-Fahrzeugen möglich

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Dortmund hat die Daimler AG im Abgasskandal zu hohem Schadenersatz und zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 verurteilt. Das Gericht verweist auf den substantiierten Vortrag des geschädigten Verbrauchers, der das Vorliegen mehrerer Abschalteinrichtungen verdeutlicht. Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere herbe Niederlage vor dem Landgericht Dortmund (Urteil vom 03.05.2021, Az.: 7 O 265/20) kassiert. Der Autobauer muss für Manipulationen an einem Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadenersatz in Höhe von 63.724,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2019 zahlen und den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro freizustellen. Ebenso trägt die Daimler AG die vollständigen...

Daimler zittert im Abgasskandal: Gerichte entscheiden jetzt reihenweise für Mercedes-Kunden Wichtiges OLG-Urteil aus Frankfurt hilft tausenden Klägern

Köln (ots) Im Dieselskandal gerät Daimler immer stärker unter Druck: Unzählige Kunden verlangen Schadensersatz wegen illegaler Abgas-Manipulationen und erzielen siegreiche Urteile vor Gericht. Rückenwind erhalten sie nun auch noch durch ein sensationelles Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts vom 20. Mai 2021 (Aktenzeichen 3 U 7/20). Der Kläger kaufte 2013 eine gebrauchte E-Klasse mit dem Diesel-Motor OM 642 für 37.000 Euro. Später zeigte sich, dass in dem Auto diverse technische Einrichtungen enthalten sind, die für eine Abschaltung der Abgasreinigung sorgen. Das LG Frankfurt hatte sich mit dieser Frage aber gar nicht näher befasst und die Klage des Kunden abgewiesen. Das war vorschnell, wie das OLG entschied. Die Begründungen des Klägers waren so konkret und schlüssig, dass die Abweisung ein "wesentlicher Verfahrensfehler" war, so das OLG. Daher muss das LG Frankfurt neu verhandeln, nach der Rüge durch das OLG diesmal mit deutlich besseren Vorzeichen für den Kläger. OLG Frankfurt zeigt sich deutlich verbraucherfreundlicher "Sensationell daran...

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