Mönchengladbach (ots) -
Das Landgericht Köln hat FCA Italy für Manipulationen im Dieselabgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Damit erhält ein weiterer geschädigter Verbraucher finanzielle Kompensation im Dieselabgasskandal rund um hochwertige Wohn- und Reisemobile.
Es nimmt kein Ende für FCA Italy im Dieselabgasskandal: Das Landgericht Köln hat den Hersteller hochwertiger Wohn- und Reisemobile beziehungsweise der entsprechenden Basisfahrzeuge verurteilt, an den Kläger 33.174,71 Euro nebst Zinsen hieraus in Hohe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31. März 2022 zu bezahlen, Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs des Modells Lido 535 SP des Herstellers Sun Living (Urteil vom 9. Juni 2022, Az.: 15 O 19/21). Der Kläger kaufte am 10. März 2015 für 43.470 Euro das Wohnmobil, in dem ein von FCA Italy hergestelltes Fahrzeug als Basis verbaut ist. Das Fahrzeug verfügt über einen Dieselmotor. Es liegt eine Typengenehmigung der zuständigen italienischen Behörde vor. Am Tag der mündlichen Verhandlung betrug der...
Mönchengladbach (ots)
Der Bundesgerichtshof hat ein Dieselurteil des Oberlandesgerichts Hamm aufgehoben und ein Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das angefochtene Urteil beruht auf einer Verletzung des Anspruchs des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
Im Dieselabgasskandal der Daimler AG kann es zu einer weiteren verbraucherfreundlichen Entwicklung kommen. Der Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 733/21) hat der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision stattgegeben und damit ein Dieselurteil des Oberlandesgerichts Hamm aufgehoben. Damit muss das Berufungsgericht sich neu mit dem Fall befassen. Streitgegenständlich ist ein im Januar 2016 gekauftes und von der Beklagten hergestelltes Fahrzeug des Typs Mercedes-Benz GLK 220 GDI 4MAT1C als Gebrauchtwagen. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM651 mit der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet. Ob das Fahrzeug von einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betroffen ist, ist streitig. Ein von der Beklagten entwickeltes Software-Update ist auf das Fahrzeug des Klägers aufgespielt...