München (ots) Wer ein Fahrzeug mietet, ist laut Gesetz für die richtige Bereifung verantwortlich. Die ADAC Autovermietung rät daher, beim Mieten darauf zu achten, dass das Fahrzeug im Winter mit passender Bereifung ausgestattet ist.
In Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen sein müssen - also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Die Regeln im Ausland unterscheiden sich oftmals, hier sollte man sich vorab gründlich informieren.
Die situative Winterreifenpflicht gilt übrigens nur dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also beim Pkw auf allen vier Rädern, wintertaugliche Bereifung montiert ist. Geeignete Reifen erkennt man am Berg-Schneeflocken-Symbol oder der Kennzeichnung M+S.
Sollte das Miet-Fahrzeug trotz Zusage ohne wintertaugliche Bereifung übergeben werden, kann der Kunde die Annahme des Fahrzeugs verweigern und ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten.
Was für eine sichere Fahrt bei Eis und Schnee noch wichtig, findet man unter www.adac.de/der-adac/ueber-uns-se/news/reise-unterwegs/autovermietung-winterreifen/.
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Bußgeld und Punkte bei falscher Bereifung
Mögliche Konsequenzen beim Versicherungsschutz
Die Temperaturen sinken. Bodenfrost ist nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel: Zeit über Winterreifen nachzudenken. Zwar gibt es keine verbindliche Winterreifenpflicht, aber die Straßenverkehrsordnung (§ 2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre "Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen". Und mittlerweile hat der Gesetzgeber diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben.
Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen.
Es genügt auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Neu ist, dass Reifen mit der Kennzeichnung M+S nicht mehr in jedem Fall genügen. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis...