Tipps für den Alltag
- Autobeladen mit Sinn und Verstand
- Geeignete Reifen für Eis und Schnee
- Schneeketten nicht vergessen
Auch wenn die Winter immer milder werden: Wer jetzt oder in den kommenden Wochen die Winterferien für einen Skiurlaub nutzt, sollte sein Auto winterfest machen. Bewusstes Packen kombiniert mit guter Bereifung und Schneeketten steigern, so die HUK-COBURG, die eigene Sicherheit und beugen Ärger vor.
Skier, Snowboards und Stöcke werden meist in einer Dachbox verstaut. Wie schwer die maximal beladen werden darf, lässt sich in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs nachlesen. Unabhängig davon ist Dachkoffer nicht gleich Dachkoffer. Der eine fasst mehr, der andere weniger. Auch hier gibt es eine zulässige Maximalbeladung. Beladungsgrenzen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Dachlasten können das Fahrverhalten eines Pkw schnell beeinflussen.
Ebenso wichtig für das Fahrverhalten eines Autos ist die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Außerdem gehören schwere Gepäckstücke immer in den Kofferraum. Am besten werden sie vor oder...
Bußgeld und Punkte bei falscher Bereifung
Mögliche Konsequenzen beim Versicherungsschutz
Die Temperaturen sinken. Bodenfrost ist nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel: Zeit über Winterreifen nachzudenken. Zwar gibt es keine verbindliche Winterreifenpflicht, aber die Straßenverkehrsordnung (§ 2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre "Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen". Und mittlerweile hat der Gesetzgeber diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben.
Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen.
Es genügt auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Neu ist, dass Reifen mit der Kennzeichnung M+S nicht mehr in jedem Fall genügen. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis...