Hamburg (ots)
Mit dem Monat Oktober beginnt die Reifenwechselzeit. Laut der sogenannten "von O bis O"-Regel sollen die Winterreifen von Oktober bis Ostern genutzt werden. Die Mehrheit der Autofahrer in Deutschland hat die Pneus für die kalte Jahreszeit bereits im Einsatz: Laut einer repräsentativen Studie der Tankstellenkette HEM wechseln mehr als 50 Prozent der deutschen Autobesitzer grundsätzlich im September oder Oktober ihre Reifen. Lediglich sieben Prozent der Befragten tauschen die Reifen erst zu einem späteren Zeitpunkt im November oder Dezember aus, während 23 Prozent ihren Autos erst dann die Winterschuhe anziehen, wenn bereits niedrige Temperaturen herrschen oder schon Schnee liegt.
Abgesehen von der Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind die Motive für den Wechsel unterschiedlich. 27 Prozent der Autofahrer wechseln ihre Reifen möglichst früh, damit sie für einen überraschenden Wintereinbruch gewappnet sind. 15 Prozent haben generell einen festen Wechselzeitpunkt, damit sie es nicht vergessen, und für 13 Prozent lohnt sich ein früher Umstieg...
Bußgeld und Punkte bei falscher Bereifung
Mögliche Konsequenzen beim Versicherungsschutz
Die Temperaturen sinken. Bodenfrost ist nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel: Zeit über Winterreifen nachzudenken. Zwar gibt es keine verbindliche Winterreifenpflicht, aber die Straßenverkehrsordnung (§ 2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre "Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen". Und mittlerweile hat der Gesetzgeber diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben.
Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen.
Es genügt auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Neu ist, dass Reifen mit der Kennzeichnung M+S nicht mehr in jedem Fall genügen. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis...