München (ots)
Auch wenn der Winter noch in weiter Ferne scheint, sollte man reifentechnisch schon vorsorgen. Ein Wetterumsturz kann unvermittelt Schnee und Eis mit sich bringen und dann ist es gut, wenn der passende Winterreifen bereits ausgesucht ist. Der ADAC hat 15 Reifen für Pkw der unteren Mittelklasse (205/55 R16 91H) und 13 für SUV und Vans (235/55 R17 103 V) untersucht. Ergebnis: je zwölf empfehlenswerte ("gute" bzw. "befriedigende") Reifen in beiden Dimensionen.
Von den Testreifen für die untere Mittelklasse - die meistverkaufte Dimension - schneiden fünf Modelle "gut" ab. Allen voran der Bridgestone Blizzak LM005, der insbesondere auf nasser und trockener Fahrbahn überzeugt. Allerdings weist er innerhalb der Spitzengruppe den höchsten Verschleiß auf. Wer mehr Kilometer absolvieren muss, ist mit dem zweitplatzierten Michelin Alpin 6 besser bedient: Das französische Premiummodell schneidet zwar auf trockener Fahrbahn etwas schwächer ab, sichert sich dafür aber im Verschleißtest mit einer prognostizierten Laufleistung von knapp...
Bußgeld und Punkte bei falscher Bereifung
Mögliche Konsequenzen beim Versicherungsschutz
Die Temperaturen sinken. Bodenfrost ist nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel: Zeit über Winterreifen nachzudenken. Zwar gibt es keine verbindliche Winterreifenpflicht, aber die Straßenverkehrsordnung (§ 2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre "Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen". Und mittlerweile hat der Gesetzgeber diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben.
Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen.
Es genügt auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Neu ist, dass Reifen mit der Kennzeichnung M+S nicht mehr in jedem Fall genügen. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis...