München (ots)
Immer mehr Fahrradfahrer nutzen ihr Rad auch im Winter. Bei Eis und Schnee auf den Straßen und Fahrradwegen besteht mit normaler Bereifung jedoch Rutschgefahr. Der ADAC und der Touring Club Schweiz (TCS) haben acht spezielle Winterreifen für Fahrräder untersucht, teilweise auch mit Spikes. Das Ergebnis: in jedem Fall ein besserer Grip.
Winterreifen für Autos sind etabliert, auch gesetzlich erfordert die "situative Winterreifenpflicht" eine entsprechende Ausrüstung für Pkw. Für Fahrräder ist das nicht notwendig, aber unbedingt ratsam. Die untersuchten Winterreifen Schwalbe Marathon GT 365, Continental Top Contact Winter, Michelin Star Grip und Nokian Rollspeed W mit ihren weicheren Gummimischungen und angepassten Profilen unterscheiden sich nicht wesentlich untereinander, haften jedoch alle deutlich besser als der Vergleichs-Sommerreifen (Schwalbe Marathon). Auch die Bremswege auf Schnee sind im Schnitt um 16 Prozent kürzer als mit dem Sommerreifen, auf eisglatter Fahrbahn können jedoch nur Spikes wirklich Sicherheit bieten. Allerdings sind diese auf Asphalt unangenehm zu...
Coburg (ots)
Bußgeld und Punkte bei falscher Bereifung
Mögliche Konsequenzen beim Versicherungsschutz
Die Temperaturen sinken. Bodenfrost ist nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel: Zeit über Winterreifen nachzudenken. Zwar gibt es keine verbindliche Winterreifenpflicht, aber die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre "Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen". Und mittlerweile hat der Gesetzgeber diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben.
Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen.
Es genügt auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Reifen mit der Kennzeichnung M+S genügen nicht mehr in jedem Fall. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis zum 30. Dezember...