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VW - Seite 2

Der Blickfang Frühjahr 2023 am Fahrzeug – Oxigin 26 OXID

Oxigin 26 OXID Riesige 20" Zoll Felgen für Individualisten Der für seine farbigen, modernen Alufelgen und in Tuning-Szene bekannte Felgenhersteller AD Vimotion, mit den Marken Oxigin und Carmani aus Scharnhausen, hat ab Frühjahr 2023 ein neues Alufelgenmodell - Oxigin 26 OXID im Programm. Im Gespräch erläutert der Geschäftsführer Oliver Arif Bekat die Besonderheiten diese neuen Alufelgen in 19 & 20 Zoll Format. "Die Oxigin Alufelge - Oxigin 26 OXID begeistert durch sein sportlich markantes Aussehen, das durch die Kombination von modernem Design, Farbvielfalt und fortschrittlicher Technologie Ihr Fahrzeug optisch auf ein neues Niveau hebt". "Die Oxigin 26 OXID ist ideal für diejenigen, die ein einzigartiges Äußeres und eine einzigartige Individualisierung suchen" so Bekat weiter. Die Oxigin 26 verbindet Eleganz, Sportlichkeit mit einem agil dezenten Design und sorgt hierdurch für eine einzigartige Ästhetik am Fahrzeug. Dabei ist die Farbgebung sehr vielfältig, hier bleiben kaum Wünsch offen, gibt es doch das Rad in so...

Wieder Schadenersatz im VW-Dieselgate-2.0: Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-EA288 der Euro 6-Norm im T6-Bulli

Mönchengladbach (ots) Das Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG setzt sich immer weiter fort: Auch das Landgericht Berlin hat einem geschädigten Verbraucher Schadenersatz für die Abgasmanipulationen eines T6-Bulli mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels EA189 der ersten Generation, zugesprochen. Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Das Landgericht Berlin (Urteil vom 12.03.2021, Az.: 3 O 177/20) hat dem VW-Dieselgate 2.0 weiteren Schwung verliehen. Der Richter hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher für einen VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 den Betrag von 42.600 Euro als Schadenersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 22. November 2019 zu zahlen. Ebenso wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 990,08 Euro erledigt ist. Das Gericht...

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