Wolfsburg (ots) Ein vollelektrischer Volkswagen Bulli T2, Jahrgang 1979 - gibt es eine schönere Verbindung zwischen Markenhistorie und elektrischer Zukunft? Tatsächlich wurden von diesem Fahrzeug rund 120 Einheiten gebaut.
Eines davon gehört dem ZeitHaus der Autostadt und wurde vor zwei Jahren aufwendig restauriert. Eine Reise in die Geschichte eines einzigartigen Exponats. Der Text von Jens Meiners ist in der Ausgabe April/Mai/Juni 2021 des Magazins AUTO STADT & LEBEN erschienen.
Volkswagen und Elektromobilität - da denken viele an Zukunft. Doch auch beim Blick zurück, möglich zum Beispiel im ZeitHaus der Autostadt, tauchen elektrisch angetriebene Fahrzeuge auf. Der Grund: Wenn es um alternative Antriebe geht, war Volkswagen immer wieder Vorreiter. Zum Beispiel 1970, als sich der Wolfsburger Konzern mit dem Elektrokonzern Bosch, dem Energieversorger RWE und dem Batteriehersteller Varta zusammentat. Der legendäre Bulli der Generation T2 entstand als vollelektrisches Fahrzeug mit damals beachtlichen 50 Kilometern Reichweite. 120 Exemplare wurden ab 1972 weitgehend in...
Mönchengladbach (ots)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Beweisbeschluss erlassen, mit dem das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Volkswagen mit dem Vierzylinder-Dieselmotor EA288 geklärt werden soll. Es werden wesentliche Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt gestellt.
Das Dieselgate 2.0 rund um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 der Volkswagen AG nimmt immer weiter Fahrt auf. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-17 U 365/20 zu Az.: 18c O 9/19 Landgericht Düsseldorf) einen interessanten Beweisbeschluss verfügt und richtet in dem Zusammenhang eine Reihe von Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt als für Kfz-Zulassungen verantwortliche Bundesbehörde.
"Es soll damit vorrangig geklärt werden, weshalb das Kraftfahrt-Bundesamt bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug Golf VII 2.0 mit einem EA-288-Motor und der Abgasnorm Euro 6 mit vier Zylindern entschieden hat, nicht über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, obwohl das Fahrzeug bei allen Prüfzyklen außer dem Neuen Europäischen Fahrzyklus NEFZ kalt den gesetzlichen Grenzwert überschritten hat. Im Falle des RDE-Werts, also des Emissionsausstoßes im Straßenverkehr unter realen Umweltbedingungen,...