München (ots) -
- Viele BMWs und Audis in Bayern unterwegs
- Pkw-Marken der deutschen Autobauer um die jeweiligen Stammsitze besonders beliebt
- Bundesweit Volkswagen, BMW und Opel am häufigsten versichert
München (ots) - Bayer*innen gelten als besonders verbunden mit ihrer Heimat. Das wirkt sich auch auf die Wahl ihrer Pkw aus. Auf den Straßen des Freistaates sind außergewöhnlich viele Wagen der bayerischen Hersteller BMW und Audi unterwegs.
Über CHECK24 werden in Bayern BMWs 42 Prozent häufiger als im Bundesschnitt versichert, Audis 25 Prozent häufiger.1)
Generell sind deutsche Pkw-Marken in den Bundesländern, in denen die Autobauer ihren Stammsitz oder große Werke haben, besonders beliebt. Das könnte zum einen daran liegen, dass Mitarbeitende der Automobilhersteller gerne die Modelle ihrer Arbeitgeber fahren, zum anderen mit der regionalen Identifikation.
"Die Identifikation mit den Autobauern in der eigenen Region scheint besonders hoch zu sein", sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Verbraucher*innen entscheiden sich häufig für die Marken, die...
Köln (ots) - Die nächste Musterfeststellungsklage rollt an: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 6. Juli vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Klage gegen Daimler erhoben. Nach Auffassung vieler Experten und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sind viele hochpreisige Diesel-Fahrzeuge der Marke Mercedes illegal manipuliert. Betroffene Daimler-Kunden können sich der Klage anschließen, um Klarheit über ihre Rechtsansprüche zu bekommen. Doch die sogenannte "Sammelklage" birgt gravierende Nachteile, derer sich Verbraucher bewusst sein sollten.
Anwalt rät vielen Geschädigten von der Musterfeststellungsklage ab
Die Vorteile der Musterfeststellungsklage sind schnell aufgezählt: Die Teilnahme ist sehr einfach möglich, hemmt grundsätzlich die Verjährung und kostet erst einmal kein Geld. Doch die Risiken fallen oft unter den Tisch: "Für den Teilnehmer an einer solchen Klage entsteht noch kein konkreter Anspruch. Jeder Betroffene muss im Anschluss eine eigene Klage erheben, sonst erhält er kein Geld. Das ist der große Unterschied zur aus den USA bekannten Sammelklage", erläutert Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler von der...