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Unfall mit geliehenem Auto – wer haftet? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung

Experten der ERGO Group informieren Stefan B. aus Freising: Mein Nachbar hat sich für einen Umzug mein Auto ausgeliehen und damit ein anderes Fahrzeug angefahren. Muss ich für den Schaden haften? Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO: Wer sein Fahrzeug für einen Kurztrip übers Wochenende, einen Umzug oder den Einkauf sperriger Möbel an einen Verwandten, Bekannten oder Nachbarn ausleiht, sollte vorher seinen Versicherungsschutz checken. Autobesitzer, die bei der Versicherung einen festgelegten Fahrerkreis angegeben haben, müssen ihrem Versicherer den zusätzlichen Fahrer vor dem Ausleihen melden. Denn sitzt ein nicht gemeldeter Fahrer am Steuer, droht Besitzern im Fall eines Unfalls eine Strafe. Für Schäden des Unfallgegners kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung trotzdem auf und es erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Klarheit bei Unfällen mit geliehenen Autos: Tipps zur Versicherung und Leihverträgen Für den Schaden am eigenen Fahrzeug kommt, falls vorhanden, die Vollkaskoversicherung auf. Autobesitzer müssen die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen und erhalten ebenfalls die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Dadurch erhöht sich der...

Unfall oder Diebstahl – Pedelec richtig versichern

Tipps für den Alltag Unfall oder Diebstahl - Pedelec richtig versichern Wer braucht ein Versicherungskennzeichen? Hausratversicherung mit Zusatzbaustein Vorbei die Zeiten, in denen allein Kondition entschied, wer mit wem Radfahren geht. Dem Pedelec sei Dank: Heute können Trainierte und Untrainierte ganz entspannt miteinander radeln. Wer nicht allein mit Muskelkraft fährt, sollte aber im Hinterkopf haben, dass es oft schwerfällt, ein normales Rad von der motorunterstützten Variante zu unterscheiden. Wenn Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt werden, ist ein Unfall schnell passiert. Dann ist der richtige Versicherungsschutz wichtig. Welche Variante die richtige ist, hängt von der Geschwindigkeit des jeweiligen Modells ab. Beim Großteil der Pedelecs handelt es sich um Räder mit elektrischer Tretunterstützung, die sich ab 25 Stundenkilometern abschaltet. Wie die HUK-COBURG mitteilt, sind diese Pedelecs den Fahrrädern gleichgestellt. Sie lassen sich ohne Zulassung, Führerschein und Versicherungskennzeichen fahren. Das Unfallrisiko ist oft - aber nicht immer - in einer bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung kostenlos miteingeschlossen. Ein Blick in die Bedingungen...

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