Zürich/Choindez (ots) - Hinweis: Video ist abrufbar unter: http://www.presseportal.ch/de/video -
Der neue vR3city macht den Einstieg in die Elektromobilität so attraktiv wie noch nie. Denn er verbindet Agilität mit emissionsfreiem Fahren – die ideale Kombination für die smarte urbane Mobilität. Der elektrische Fahrspass lässt sich nicht nur im vR3city erleben, sondern auch im vR3cargo, sei es als Zustellfahrzeug, Kommunalfahrzeug, Einsatzfahrzeug, oder Transportfahrzeug. Weltpremiere hatte der vR3city anlässlich eines E-Mobilität-Events des schweizerischen Ingenieurverbands im Porschezentrum Schlieren. Die Markteinführung startet im Frühjahr 2020. vR3city wird ab CHF 8.889 (Startangebot: unverbindliche Preisempfehlung inklusive 7.7 % MwSt.) erhältlich sein.
Die Anforderungen an individuelle Mobilitätskonzepte, insbesondere für urbane Ballungsräume, unterliegen seit Jahren einem starken Wandel. Stetig zunehmendes Verkehrsaufkommen, steigende Energiekosten und immer schärfere CO2-Auflagen für den Verkehr in Innenstädten sind Herausforderungen, denen Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb konsequent begegnen. “Der vR3city ist das perfekte Stadt Fahrzeug, das mit seiner Neigetechnik noch ein bisschen perfekter wird”, so...
Köln (ots)
Seit dem 15. Juni 2019 ist es amtlich: Mit Inkrafttreten der Verordnung für “Elektrokleinstfahrzeuge” ist in Deutschland eine neue Fahrzeugklasse für den Straßenverkehr zugelassen. Zu den neuen Kraftfahrzeugen gehören beispielsweise Elektrostehroller, so genannte E-Scooter. Alle diese kleinen Fahrzeuge zeichnet aus, dass sie einen Elektroantrieb besitzen, über keinen Sitz verfügen, maximal mit Tempo 20 fahren dürfen und nur Radwege oder – wenn diese nicht vorhanden sind – die Fahrbahn benutzen dürfen. Gehwege sind tabu.
Wer sich für den Kauf eines E-Scooters interessiert, sollte unbedingt beachten, dass das Modell über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelgenehmigung verfügt. “Ohne Einzelgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist ein E-Scooter nicht für die Nutzung auf öffentlichen Straßen zugelassen. Solche anderen Elektro-Fahrzeuge dürfen nur als Spielgeräte auf privatem Gelände benutzt werden”, so Thomas Rohr, Zweiradexperte von TÜV Rheinland. Das heißt auch: Die meisten E-Scooter, die bereits vor dem 15. Juni 2019 gekauft...