Die Entscheidung, das Auto angemeldet zu lassen oder abzumelden, ist grundsätzlich eine Frage der Abwägung
Wer sich von seinem alten Fahrzeug trennen möchte, sieht sich mit der Frage des besten Vorgehens konfrontiert. Insbesondere wenn der Neuwagen bereits gekauft ist und nun bei der Versicherung angemeldet werden soll, kann es sinnvoll sein, das Altfahrzeug beim Koblenzer Straßenverkehrsamt stillzulegen, um eine teure doppelte Versicherung einzusparen. Allerdings gilt es in diesem Fall, einige nicht unwichtige Punkte zu beachten. Zuallererst: Der Gebrauchtwagen darf ab dem Zeitpunkt der Abmeldung nicht mehr im öffentlichen Raum, also beispielsweise am Straßenrand stehen. Ist ein geschlossenes Grundstück oder eine Garage vorhanden, ist diese Vorgabe allerdings kein Hindernis. Auch für den Verkauf des Gebrauchten hat die Abmeldung Konsequenzen. Von Vorteil ist sicherlich, dass versicherungstechnische Risiken ausgeschlossen werden. Das Hauptrisiko, das sich ergibt, wenn der Käufer das Auto nicht sofort auf seinen Namen ummeldet und damit in Koblenz oder außerhalb des...
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