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Verbraucher - Seite 62

Oldtimerversicherung: Worauf Autofahrer achten sollten – ADAC Autoversicherung gibt Tipps

München (ots) Ein schicker Oldtimer muss kein Vermögen kosten - auch wenn Liebhaber beim Kauf mancher Exemplare ordentlich in die Tasche greifen. Zumindest der Versicherungsschutz ist oft gar nicht teuer. Der Grund: Klassische Fahrzeuge werden weniger und vorsichtiger gefahren. Worauf es beim Versichern ankommt und welche Besonderheiten gelten, verrät die ADAC Autoversicherung AG. Wie ist ein Oldtimer definiert? Was ein Oldtimer ist, hat der Gesetzgeber festgelegt: Es sind Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und gut erhalten sind. Zudem müssen sie weitestgehend dem Originalzustand entsprechen. Ist das erfüllt, kann das Gefährt mit einem H-Kennzeichen ("historisches Fahrzeug") offiziell als Oldtimer zugelassen werden. Für eine Oldtimerversicherung ist ein solches Kennzeichen aber keine Voraussetzung. Bei manchen Versicherern, wie etwa der Classic-Car-Versicherung der ADAC Autoversicherung, können sogar Pkw ab einem Alter von 20 Jahren und einem Marktwert von 5.000 Euro als Klassiker versichert werden. Liebhaberfahrzeuge, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind, werden als Youngtimer bezeichnet...

Daimler zittert im Abgasskandal: Gerichte entscheiden jetzt reihenweise für Mercedes-Kunden Wichtiges OLG-Urteil aus Frankfurt hilft tausenden Klägern

Köln (ots) Im Dieselskandal gerät Daimler immer stärker unter Druck: Unzählige Kunden verlangen Schadensersatz wegen illegaler Abgas-Manipulationen und erzielen siegreiche Urteile vor Gericht. Rückenwind erhalten sie nun auch noch durch ein sensationelles Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts vom 20. Mai 2021 (Aktenzeichen 3 U 7/20). Der Kläger kaufte 2013 eine gebrauchte E-Klasse mit dem Diesel-Motor OM 642 für 37.000 Euro. Später zeigte sich, dass in dem Auto diverse technische Einrichtungen enthalten sind, die für eine Abschaltung der Abgasreinigung sorgen. Das LG Frankfurt hatte sich mit dieser Frage aber gar nicht näher befasst und die Klage des Kunden abgewiesen. Das war vorschnell, wie das OLG entschied. Die Begründungen des Klägers waren so konkret und schlüssig, dass die Abweisung ein "wesentlicher Verfahrensfehler" war, so das OLG. Daher muss das LG Frankfurt neu verhandeln, nach der Rüge durch das OLG diesmal mit deutlich besseren Vorzeichen für den Kläger. OLG Frankfurt zeigt sich deutlich verbraucherfreundlicher "Sensationell daran...

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