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Verbraucher - Seite 12

LG Stuttgart: Schadensersatz für Golf 7 mit dem Motortyp EA288 (Euro 5)

Bremen  - Mit Urteil vom 08.09.2022 hat das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG zu Schadensersatz in Höhe von 7.849,83 EUR für einen abgasmanipulierten VW Golf VII verurteilt (Aktenzeichen 20 O 131/22). Der im August 2014 zugelassene Pkw ist mit einem EA288 Motor ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5. Wie der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger gegenüber dem Gericht nachvollziehbar darstellen konnte, kann der Pkw unter normalen Betriebsbedingungen gemäß der EG Verordnung Nr. 715/2007 den Grenzwert an schädlichen Stickoxiden (NOx) nicht einhalten. Dem Kläger drohen nicht nur Nutzungsbeschränkungen und Wertverlust, so das Landgericht, sondern auch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit die Stilllegung seines Fahrzeugs. Bemerkenswert an dieser Konstellation ist, dass der betroffene Motor von VW, obwohl weitestgehend technisch baugleich mit dem Vorgängermodell EA189, bislang offiziell nicht von einem verpflichtenden oder "freiwilligen" Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen ist. Dies, obwohl er über die technisch gleiche Fahrkurvenerkennung verfügt wie der...

ADAC Autoversicherung: Kfz-Versicherung – Jeder Dritte denkt in diesem Jahr über einen Wechsel nach

Umfrage der ADAC Autoversicherung: Unkomplizierte Schadenabwicklung am wichtigsten. Kfz-Versicherung: Jeder Dritte denkt in diesem Jahr über einen Wechsel nach. München  - (ADAC Autoversicherung AG) Zum Jahresende können die meisten Autofahrer ihre Kfz-Versicherung kündigen. Jeder Dritte denkt in diesem Jahr über einen Versicherungswechsel nach. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage der ADAC Autoversicherung unter Autofahrern hervor. Am wichtigsten ist den Befragten eine unkomplizierte Schadenabwicklung, der Leistungsumfang und der Preis der Versicherung. Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist grundsätzlich zum Ablauf eines Versicherungsjahres mit einmonatiger Frist möglich. Meistens endet das Versicherungsjahr zum 31. Dezember. Die Kündigung muss dann bis zum Stichtag 30. November erfolgt sein. In der Umfrage der ADAC Autoversicherung geben 36 Prozent der Autofahrer an, dass sie über einen Wechsel der Kfz-Versicherung in diesem Jahr nachdenken wollen. Weitere sechs Prozent haben sich schon für einen Wechsel entschieden, drei Prozent haben bereits eine neue Versicherung abgeschlossen. Gut die Hälfte (55 Prozent) will in...

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