Tipps für den Alltag
Cabrio: Im Zweifelsfall beim Parken das Dach schließen
Wer einen Diebstahl leichtfertig ermöglicht, riskiert Versicherungsschutz
Autofahren mit offenem Verdeck, für viele ist es gelebte Freiheit. Knapp 2,2 Millionen Cabrios sind auf Deutschlands Straßen unterwegs (KBA). Doch irgendwann endet jede Autofahrt und die Parkplatzsuche beginnt.
Damit der Zweisitzer nicht zur leichten Beute für Diebe wird, rät die HUK-COBURG Cabriofahrer:innen darauf zu achten, wo sie parken: Knapp 2,2 Millionen Euro zahlt Deutschlands größte Autoversicherung jedes Jahr für gestohlene Cabrios bzw. für Diebstähle aus dem Cabrio.
Letztlich entscheidet der Abstellplatz darüber, ob das Verdeck offen bleiben kann oder geschlossen werden sollte. Autobesitzer:innen mit abschließbarer Einzelgarage können das Thema Verdeck getrost vergessen, wenn sie ihren Pkw dort parken. Mehr Vorsicht ist bei Tiefgaragen geboten, die für viele Personen frei zugänglich sind. Hier gelten dieselben Regeln wie auf der Straße: Wer sein Cabrio abstellt, um schnell etwas zu besorgen, kann das Verdeck offen lassen. Wer...
Coburg (ots)
Tipps für den Alltag
Freie Fahrt: Moped, E-Scooter und S-Pedelecs brauchen neues Versicherungskennzeichen
Versicherungsjahr für Kleinkrafträder, S-Pedelecs und E-Scooter beginnt am 1. März
Versicherungsschutz nur mit gültigem grünen Kennzeichen
Grün ist die Farbe des Jahres 2022: Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem blauen ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören zum Beispiel Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.
Ein korrektes Kennzeichen ist wichtig. Ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Wer sein Kleinkraftrad erst aus der Garage holt, wenn es warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen später kaufen. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs. Kaufen lassen sich die...
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