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Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung - Seite 2

ADAC.de’s Kfz-Power: Mit Sonderkündigungsrecht und Vertragsoptimierung gezielt Geld sparen

Kfz-Versicherung: Geld sparen mit dem Sonderkündigungsrecht und Vertragsoptimierung Versicherungswechsel oft im Dezember noch möglich  Fahrzeugreparaturen immer teurer ADAC Autoversicherung verzeichnet hohes Wechselinteresse Spar-Tipps für eine günstige Kfz-Versicherung (ADAC Autoversicherung AG) Wollen Autofahrer ihre Kfz-Versicherung wechseln, gilt zumeist der 30. November als Stichtag für die Kündigung. Doch auch im Dezember ist ein Wechsel oft noch möglich. Wird die Versicherung zum neuen Jahr teurer, gilt nämlich ein Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht tritt ein, wenn der Beitrag für die Kfz-Haftpflicht, die Teilkasko oder die Vollkasko erhöht wird, ohne dass der Leistungsumfang steigt. Jeder Versicherte kann das in seiner Jahresbeitragsrechnung überprüfen. Ab deren Erhalt gilt das Sonderkündigungsrecht einen Monat. Gekündigt werden sollte schriftlich und mit Angabe des Grundes, also der Beitragserhöhung. Autoreparaturen werden immer teurer Prämiensteigerungen bei der Kfz-Versicherung sind für Branchenbeobachter und Versicherungsexperten keine Überraschung. So sind 2023 nicht nur die Unfallzahlen gestiegen, die Autounfälle werden auch immer teurer. Allein die Preise für Pkw-Ersatzteile verteuerten...

Kfz-Versicherung wechseln: Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht smart!

Entdecken Sie, wie Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nach dem Stichtag nutzen können, um zu einem kostengünstigeren Kfz-Versicherer zu wechseln.   Nicht aus Versehen auf Sonderkündigungsrecht verzichten Wie funktioniert Wechsel nach dem 30. November? Mit Telematik zusätzlich sparen Seit zwei Jahren gehört Inflation wieder zum Alltag. Sparen rückt immer stärker in den Fokus. Genau der richtige Moment, um seine Kfz-Versicherung auf den Prüfstand zu stellen. Oft laufen die Verträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wer kündigen will, muss also dafür sorgen, dass die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer eingeht. Erhöht der Versicherer den Beitrag, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert, hat man ab Zugang dieser Mitteilung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht - auch über den Stichtag 30. November hinaus. Darauf müssen die Kfz-Versicherer hinweisen. Doch selbst bei einem günstigeren Beitrag, verglichen mit dem aus dem letzten Jahr, kann ein Sonderkündigungsrecht entstehen. Ausschlaggebend ist laut der HUK-COBURG der Grund für die günstigere Prämie....

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