Stuttgart (ots)
- Gute Reifen müssen nicht teuer sein
- Der zweitgünstigste Reifen ist Testsieger
- Alle Reifen schneiden mindestens mit der Note "empfehlenswert" ab
Sehr empfehlenswert, empfehlenswert, keiner schlecht: So lautet das Fazit des Sommerreifentests 2021 von der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung gemeinsam mit dem ACE Auto Club Europa und dem österreichischen Partner ARBÖ.
Testaufbau
Verglichen wurden insgesamt neun Sommerreifen des Formats 225/45 R 17 mit dem VW Golf der achten Generation als Testfahrzeug. Diese Reifengröße ist passend für viele Kompakt- und Mittelklasse-Pkw wie zum Beispiel Audi A3 und A4, BMW 1er, 2er, 3er, Honda Civic, Mercedes A-, B- und C-Klasse, Opel Astra und Zafira, Peugeot 308, Seat Leon, Skoda Octavia, Toyota Corolla, VW Golf, und einige weitere Modelle. Die getesteten Reifen waren: BF Goodrich Advantage, Continental Premium Contact 6, Falken Azenis FK510, Goodyear EfficientGrip Performance 2, Laufenn S Fit EQ+, Maxxis Premitra 5, Michelin Primacy 4, Nexen N'fera Sport SU2 und Nokian...
Coburg (ots)
Bußgeld und Punkte bei falscher Bereifung
Mögliche Konsequenzen beim Versicherungsschutz
Die Temperaturen sinken. Bodenfrost ist nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel: Zeit über Winterreifen nachzudenken. Zwar gibt es keine verbindliche Winterreifenpflicht, aber die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre "Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen". Und mittlerweile hat der Gesetzgeber diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben.
Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen.
Es genügt auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Reifen mit der Kennzeichnung M+S genügen nicht mehr in jedem Fall. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis zum 30. Dezember...