Köln (ots) - Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) will laut eines aktuellen Schreibens Schritte gegen den Stellantis-Konzern einleiten, zu dem auch Fiat gehört. Als die deutsche Bundesoberbehörde illegale Abweichungen bei den Motoren des Modells Fiat Ducato feststellte, meldete man dies bereits 2016 den offiziellen italienischen Stellen. Zudem sei auch die EU-Kommission in Kenntnis gesetzt worden. Doch diese Behörden ergriffen bis heute keinerlei Maßnahmen, um den massenhaften Betrug an den Abgaseinrichtungen im Ducato zu unterbinden. Damit ist nun Schluss: Das KBA kündigte in dem Schreiben an, jetzt selbst tätig zu werden.
Zuständige Behörden legten die Hände in den Schoß
Aus dem Schreiben des KBA geht deutlich die bisherige Tatenlosigkeit seitens der italienischen Typgenehmigungsbehörde bei der Aufklärung der überhöhten Stickoxidemissionen hervor. Zahlreiche Messungen kamen jahrelang immer wieder zum Ergebnis, dass durch Fiat Chrysler Automobiles (FCA) verbaute Motoren in zahlreichen Wohn- und Reisemobilen massive Grenzwertüberschreitungen aufweisen. So wurden Werte ermittelt, die das Neun- bis 15-fache der...
Köln (ots) - Die nächste Musterfeststellungsklage rollt an: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 6. Juli vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Klage gegen Daimler erhoben. Nach Auffassung vieler Experten und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sind viele hochpreisige Diesel-Fahrzeuge der Marke Mercedes illegal manipuliert. Betroffene Daimler-Kunden können sich der Klage anschließen, um Klarheit über ihre Rechtsansprüche zu bekommen. Doch die sogenannte "Sammelklage" birgt gravierende Nachteile, derer sich Verbraucher bewusst sein sollten.
Anwalt rät vielen Geschädigten von der Musterfeststellungsklage ab
Die Vorteile der Musterfeststellungsklage sind schnell aufgezählt: Die Teilnahme ist sehr einfach möglich, hemmt grundsätzlich die Verjährung und kostet erst einmal kein Geld. Doch die Risiken fallen oft unter den Tisch: "Für den Teilnehmer an einer solchen Klage entsteht noch kein konkreter Anspruch. Jeder Betroffene muss im Anschluss eine eigene Klage erheben, sonst erhält er kein Geld. Das ist der große Unterschied zur aus den USA bekannten Sammelklage", erläutert Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler von der...