Mönchengladbach (ots)
Wird es im Dieselabgasskandal immer enger für die Daimler AG? Das Oberlandesgericht Stuttgart hat kürzlich die Anschlussberufung der Daimler AG gegen ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts Stuttgart abgewiesen und das Urteil in einem Dieselverfahren damit bestätigt. Es ist damit das zweite Oberlandesgericht, das sich im Daimler-Abgasskandal deutlich auf Seiten der geschädigten Verbraucher positioniert.
Bei der Daimler AG sind flächendeckend Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. Die Bandbreite der Urteile zeigt, dass der Weg über die Gerichte im Daimler-Abgasskandal der kürzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation für geschädigte Verbraucher ist. "Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651, OM654 und OM656. Diese sind flächendeckend über alle Modellreihen hinweg verbaut. Daher entscheiden Gerichte über alle Instanzen hinweg regelmäßig verbraucherfreundlich und sprechen geschädigten Fahrzeughaltern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei...
Köln (ots) - Die nächste Musterfeststellungsklage rollt an: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 6. Juli vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Klage gegen Daimler erhoben. Nach Auffassung vieler Experten und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sind viele hochpreisige Diesel-Fahrzeuge der Marke Mercedes illegal manipuliert. Betroffene Daimler-Kunden können sich der Klage anschließen, um Klarheit über ihre Rechtsansprüche zu bekommen. Doch die sogenannte "Sammelklage" birgt gravierende Nachteile, derer sich Verbraucher bewusst sein sollten.
Anwalt rät vielen Geschädigten von der Musterfeststellungsklage ab
Die Vorteile der Musterfeststellungsklage sind schnell aufgezählt: Die Teilnahme ist sehr einfach möglich, hemmt grundsätzlich die Verjährung und kostet erst einmal kein Geld. Doch die Risiken fallen oft unter den Tisch: "Für den Teilnehmer an einer solchen Klage entsteht noch kein konkreter Anspruch. Jeder Betroffene muss im Anschluss eine eigene Klage erheben, sonst erhält er kein Geld. Das ist der große Unterschied zur aus den USA bekannten Sammelklage", erläutert Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler von der...