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Ratgeber - Seite 34

Kfz-Versicherung: So wird die Kasko günstiger

München (ots) (ADAC Autoversicherung AG) Wer bei der Kfz-Versicherung sparen will, sollte über einen Vertrag mit Werkstattbindung oder Telematik nachdenken. In beiden Fällen kann die Versicherungsprämie deutlich sinken. Worauf Autofahrer bei diesen Angeboten achten sollten, verrät die ADAC Autoversicherung. Wenn die Versicherer von Werkstattbindung, Werkstattbonus oder Werkstatttarif sprechen, ist das Prinzip stets dasselbe: Der Versicherte erklärt sich grundsätzlich dazu bereit, Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren zu lassen. Im Gegenzug wird die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung deutlich günstiger. Bis zu 20 Prozent lassen sich damit sparen. Der Grund: Die Partnerwerkstätten erhalten von den Versicherern regelmäßig Aufträge, sind dadurch besser ausgelastet und können ihre Reparaturpreise günstiger kalkulieren. Dadurch sinkt die Prämie der Versicherungskunden. Auf Hol- und Bringservice sowie Ersatzfahrzeug achten Bei einem Kaskoschaden muss sich der Autofahrer umgehend bei seiner Versicherung melden. Diese teilt ihm dann mit, zu welcher Partnerwerkstatt das Auto gebracht werden sollte. Die Werkstätten sind in der Regel vom TÜV oder...

KÜS: Neue Bestimmungen für Modifikationen am Fahrzeug Neues Regelwerk für Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende Änderungen im Bußgeldkatalog

Losheim am See (ots) Änderungen am Fahrzeug, besser bekannt als Tuning, erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Dies zeigten aktuell die trotz Pandemie relativ hohen Besucherzahlen der Essen Motor Show, einer der größten Tuningmessen. Die KÜS weist darauf hin, dass sich in der rechtlichen Einordnung bei den Änderungen am Fahrzeug einige Dinge geändert haben. Die gesetzliche Basis zur Regelung von Änderungen am Fahrzeug gibt hier der § 19(2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dieser Paragraf erfuhr in diesem Jahr eine Änderung und ist am 3. Juli 2021 in Kraft getreten. Er besagt im Wortlaut: "Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen." Mit der neuen Regelung wurde auch der Bußgeldkatalog bezüglich des Erlöschens der Betriebserlaubnis angepasst. Ein Hersteller oder Importeur, der sich eines solchen Vergehens schuldig macht, muss ein Bußgeld von 800 Euro zahlen, ein Gewerbetreibender (z. B. Kfz-Werkstatt, Tuner oder Teilehändler) 400 Euro....

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