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Berlin (ots) - Im Februar 1959 ging im Raum Düsseldorf der erste Blitzer
Deutschlands an den Start. Das Ziel war klar: Mit der Premiere der
Geschwindigkeitsmessanlage sollten Autofahrer sanktioniert werden, die schneller
fuhren, als die Polizei erlaubt. Dabei standen nicht die Einnahmen von
Bußgeldern mit Mittelpunkt des Interesses, sondern die Unfallprävention auf
deutschen Straßen. Trotzdem sind auch Bußgeldvorwürfe nicht gefeit vor Fehlern.
Warum es sich nach wie vor lohnen kann, Einspruch einzulegen, weiß die Berliner
CODUKA GmbH. Über ihren Online-Service www.geblitzt.de können sich Betroffene
seit 2013 kostenfrei helfen lassen.
Erst 1957 wurde in Deutschland ein innerörtliches Tempolimit von 50 km/h
eingeführt. Blitzer gab es damals nicht. Stattdessen mussten die Beamten die
Geschwindigkeit mit der Stoppuhr oder durch Nachfahren mittels Blick auf den
eigenen Tacho messen. Das erste offizielle Radarmessgerät wurde am 15. Februar
1959 in Nordrhein-Westfalen in Betrieb genommen. Die damaligen Hightech-Wunder
von der Firma Telefunken verbaute man in Polizeifahrzeugen, sodass mobil
geblitzt werden konnte. Fehlerfrei waren die Geräte allerdings nicht -...
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