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Presseverteiler - Seite 57

Sicher unterwegs: Babyschale Nuna PIPA next erhält Bestnote für Unfallsicherheit

Sicher unterwegs: Babyschale Nuna PIPA next erhält Bestnote für Unfallsicherheit Frankenthal (ots) - "Sehr sicher": So lautet das Urteil von ADAC und Stiftung Warentest für die Babyschale Nuna PIPA next mit Basisstation im aktuellen Kindersitz-Test 2020. Sie erreichte in Sachen Unfallsicherheit die Bestnote 1,2, ein Ergebnis, das in der Kategorie i-Size Babyschale bis 85 cm (seit 2016) noch nicht erzielt wurde! Und auch sonst konnte die Babyschale die Tester überzeugen: mit einer guten Gesamtnote von 1,6. Babyschalen sollen die Kleinsten im Auto schützen. Ein Blick auf die Crashtestergebnisse des aktuellen Kindersitztests zeigt: Mit der Babyschale Nuna PIPA next mit Basisstation sind Babys besonders sicher unterwegs. Denn der Kindersitz der niederländischen Marke Nuna wurde gleich zweimal mit "Sehr gut" ausgezeichnet: beim Frontal- und beim Seitenaufprall. Gerade seitliche Crashs sind aufgrund der fehlenden Knautschzonen oft besonders gefährlich. Hier erzielte die Babyschale im Testvergleich die Bestnote (0,8) - dank ihrer automatisch ausklappenden Seitenaufprallschutzelemente an...

BGH-Urteil zu VW-Abgasskandal: Grundlage für weitere Betrugshaftungsklagen

Mönchengladbach (ots) - Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung stellt mit Blick auf das an 25. Mai ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs dessen große Bedeutung für Klagen gegen VW im Rahmen von "Dieselgate 2.0" (Dieselmotor EA288) heraus. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag, 25. Mai, ein sehr wichtiges Urteil im sogenannten VW-Diesel-Abgasskandal verkündet. Gut viereinhalb Jahre nach Aufdeckung des VW-Dieselskandals ist dies das erste höchstrichterliche Urteil (Az. VI ZR 252/19). Im Mittelpunkt des vielbeachteten Prozesses stand die Frage, ob VW mit der illegalen Abschalteinrichtung in Millionen Diesel-Fahrzeugen die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und ihnen Schadenersatz schuldet - und wenn ja, in welcher Höhe. Das Ergebnis: Volkswagen ist vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, also wegen auch strafrechtlich relevanten Betruges verpflichtet. Auf den Kaufpreis müssen sich Kläger aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. In der entsprechenden Pressemitteilung des BGH heißt es: "Der Kläger ist veranlasst durch...

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