München (ots) - In Europa sinkt die Zahl der Covid-19-Fälle, überall werden Beschränkungen gelockert, ab Juni sind Reisen in Europa teilweise wieder möglich. Dennoch gibt es viele Unsicherheiten, gerade was den Versicherungsschutz angeht. Die ADAC SE beantwortet die wichtigsten Fragen.
Hilft mir eine Reiserücktrittversicherung, wenn sich die Lage wieder verschärft?
Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur, wenn man selbst erkrankt und die Reise nicht antreten kann. In diesem Fall werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten von der ADAC Reiserücktrittsversicherung übernommen. Voraussetzung ist, dass sie vor der Erkrankung abgeschlossen worden ist.
Wird eine gebuchte Reise vom Veranstalter abgesagt oder gibt es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sollte sich der betroffene Urlauber zunächst an den Veranstalter oder die Airline wenden, ob Alternativen angeboten werden oder eine kostenlose Stornierung möglich ist. Diese sind auch die Ansprechpartner, wenn gebuchte Veranstaltungen oder Touren ausfallen, bzw. wenn man schon vor Ort ist und nicht nach Hause fliegen kann.
Kann ich gratis stornieren,...
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