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München - Seite 118

ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand in DVR Vorstand gewählt Club ist größter Anbieter von DVR Programmen für Verkehrssicherheit

Gerhard Hillebrand, Verkehrspräsident des ADAC, ist neues Mitglied des Vorstands im Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Er wurde bei der Mitgliederversammlung am Freitag in das Gremium des Interessensverbands gewählt. Hillebrand war bislang ständiger Gast des Vorstands - als gewähltes Mitglied verfügt er im Vorstand nun auch über Stimmrecht. Er folgt im DVR Vorstand auf den damaligen Verkehrspräsidenten Ulrich Klaus Becker. Der ADAC ist als Mitglied des DVR einer der bundesweit größten Anbieter der DVR Verkehrssicherheitsprogramme "Kind und Verkehr" sowie "sicher mobil". Der Club bringt außerdem seine Expertise im Bereich Verkehrssicherheit in Ausschüssen und Arbeitsgruppen des DVR ein. Viele Fahrsicherheitsprogramme des ADAC für Auto, Motorrad, Kleintransporter, Lkw und Bus tragen das DVR Qualitätssiegel. Hillebrand ist 55 Jahre alt, verheiratet und Vater zweier Töchter. Der Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht ist außerdem Vorsitzender des ADAC Schleswig-Holstein e.V., Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses und Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Pressekontakt: ADAC Kommunikation T +49 89 76 76 54...

ADAC Autovermietung: Winterreifen ohne Aufpreis Situative Winterreifenpflicht in Deutschland Ab sofort sind alle ADAC-Mietwagen im Winter-Modus

München (ots) Wer ein Fahrzeug mietet, ist laut Gesetz für die richtige Bereifung verantwortlich. Die ADAC Autovermietung rät daher, beim Mieten darauf zu achten, dass das Fahrzeug im Winter mit passender Bereifung ausgestattet ist. In Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen sein müssen - also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Die Regeln im Ausland unterscheiden sich oftmals, hier sollte man sich vorab gründlich informieren. Die situative Winterreifenpflicht gilt übrigens nur dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also beim Pkw auf allen vier Rädern, wintertaugliche Bereifung montiert ist. Geeignete Reifen erkennt man am Berg-Schneeflocken-Symbol oder der Kennzeichnung M+S. Sollte das Miet-Fahrzeug trotz Zusage ohne wintertaugliche Bereifung übergeben werden, kann der Kunde die Annahme des Fahrzeugs verweigern und ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten. Was für eine sichere Fahrt bei Eis und Schnee noch wichtig, findet man unter www.adac.de/der-adac/ueber-uns-se/news/reise-unterwegs/autovermietung-winterreifen/. Produktangebot: Von November...

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