VW-Dieselabgasskandal: Verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich vehement fort
Mönchengladbach (ots) - Selbst das seit Jahren VW-freundliche Landgericht Braunschweig erkennt jetzt an, dass Volkswagen im Dieselskandal zu Schadensersatz wegen Betruges beziehungsweise vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist. Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ruft vor allem Eigentümer älterer EA189-Diesel dazu auf, die verbleibende Zeit bis zur Verjährung zu nutzen, um gegen die Volkswagen AG wegen Betrugshaftung zu klagen.
Instanzgerichte in ganz Deutschland haben geschädigten Verbrauchern im Volkswagen-Abgasskandal seit langer Zeit immer wieder Recht zugesprochen. In tausenden Urteilen ist der Autohersteller zur Rücknahme von Fahrzeugen und Schadensersatzzahlungen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig, sozusagen das VW-Heimatgericht, hatte sich bislang hingegen immer wieder vor verbraucherfreundlichen Urteilen gescheut und eine Haftung des Volkswagen-Konzerns kategorisch abgelehnt.
Volkswagen gegenüber betroffenen Autobesitzern
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 hat jetzt zum Umdenken gezwungen: Ein Einzelrichter der 11. Zivilkammer des Landgerichts Braunschschweig hat am 2. Juni 2020...
Mönchengladbach (ots) - Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung stellt mit Blick auf das an 25. Mai ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs dessen große Bedeutung für Klagen gegen VW im Rahmen von "Dieselgate 2.0" (Dieselmotor EA288) heraus.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag, 25. Mai, ein sehr wichtiges Urteil im sogenannten VW-Diesel-Abgasskandal verkündet. Gut viereinhalb Jahre nach Aufdeckung des VW-Dieselskandals ist dies das erste höchstrichterliche Urteil (Az. VI ZR 252/19). Im Mittelpunkt des vielbeachteten Prozesses stand die Frage, ob VW mit der illegalen Abschalteinrichtung in Millionen Diesel-Fahrzeugen die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und ihnen Schadenersatz schuldet - und wenn ja, in welcher Höhe. Das Ergebnis: Volkswagen ist vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, also wegen auch strafrechtlich relevanten Betruges verpflichtet. Auf den Kaufpreis müssen sich Kläger aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
In der entsprechenden Pressemitteilung des BGH heißt es: "Der Kläger ist veranlasst durch...