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Mönchengladbach - Seite 5

Rechtsschutz im Abgasskandal bestätigt – damit dem leistungsverweigernden Verhalten der ARAG eine deutliche Abfuhr erteilt!

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Düsseldorf hat einem Dieselkläger bestätigt, dass seine Rechtschutzversicherung für ein Dieselverfahren vor dem Oberlandesgericht Deckung erteilen muss. Der Dieselabgasskandal zieht vor Gericht immer größere Kreise. Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 02.02.2022, Az.: 9 O 257/21) die Versicherungsgesellschaft ARAG dazu verurteilt, einem geschädigten Verbraucher Deckung im Rahmen der Rechtschutzversicherung zu gewähren. Der Versicherungsnehmer macht derzeit im Dieselabgasskandal Schadenersatz gegen die Daimler AG geltend und befindet sich in einem Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Streitgegenständlich ist ein Mercedes-Benz ML 350 4Matic mit dem Dieselmotor OM642. Der Kläger hatte das Fahrzeug mit einer Laufleistung von 31.100 Kilometern für 53.100 Euro erworben und für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart eine Deckungszusage der ARAG SE erhalten. "Das Landgericht Stuttgart wies die Klage ab und der Versicherungsnehmer wollte in Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart gehen. Dafür wiederum wollte die Versicherungsgesellschaft keine Deckungszusage erteilen und bezog sich auf fehlende Erfolgsaussichten. Das...

Fiat im Dieselabgasskandal wieder im Fokus

Mönchengladbach (ots) Für ein Wohnmobil der Marke Pilote V 600 G basierend auf dem Fiat Ducato mit dem Motor 180 Multijet 3.0 und der Abgasnorm Euro 5 hat das Landgericht Landau auf hohen Schadenersatz für den geschädigten Verbraucher entschieden. Im Dieselabgasskandal bei hochpreisigen Wohn- und Reisemobilen verschärft sich die Lage für die Motorenhersteller. Denn immer mehr Gerichte verurteilen die Unternehmen zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Jetzt hat das Landgericht Landau in der Pfalz (Urteil vom 27.12.2021, Az.: 2 O 169/21) die FCA Italy S.p.A. dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher 48.155,93 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2021 und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.545,81 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2021 zu zahlen und die Klagepartei von weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 456,60...

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