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Mönchengladbach (ots)
Der Bundesgerichtshof hat ein Dieselurteil des Oberlandesgerichts Hamm aufgehoben und ein Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das angefochtene Urteil beruht auf einer Verletzung des Anspruchs des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
Im Dieselabgasskandal der Daimler AG kann es zu einer weiteren verbraucherfreundlichen Entwicklung kommen. Der Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 733/21) hat der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision stattgegeben und damit ein Dieselurteil des Oberlandesgerichts Hamm aufgehoben. Damit muss das Berufungsgericht sich neu mit dem Fall befassen. Streitgegenständlich ist ein im Januar 2016 gekauftes und von der Beklagten hergestelltes Fahrzeug des Typs Mercedes-Benz GLK 220 GDI 4MAT1C als Gebrauchtwagen. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM651 mit der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet. Ob das Fahrzeug von einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betroffen ist, ist streitig. Ein von der Beklagten entwickeltes Software-Update ist auf das Fahrzeug des Klägers aufgespielt...