Mönchengladbach (ots) Die Daimler AG ruft derzeit unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update die Kleintransporter Viano und Vito mit dem Dieselmotor OM654 mit der Abgasnorm Euro 6d zurück. Ob in den Fahrzeugen tatsächlich unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind, ist noch nicht klar. Geschädigte Kunden sollten sich daher dringend anwaltlich beraten lassen, um einen Schaden abzuwenden.
Die Daimler AG steckt bis zum Hals im Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte in den vergangenen Jahren in mehreren Aktionen verschiedene Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen vermeintlich unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Das sind mittlerweile nach Konzernangaben mehr als 1,4 Millionen, davon etwa 600.000 in Deutschland. Besonders betroffen sind Fahrzeuge mit den Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651 und OM656.
Doch jetzt könnte sich der Dieselskandal der Daimler AG nochmals ausweiten. "Es sind nun möglichweise auch neueste Motoren des Typs OM654 betroffen. Dieser ist bislang von der Daimler AG als eine Art 'Wunderdiesel' angepriesen worden und ist als Nachfolger des OM651...
Das Landgericht Frankfurt am Main muss ein Dieselverfahren neu verhandeln. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das klägerische Vorbringen bezüglich eines arglistig verschwiegenen Sachmangels beziehungsweise wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als schlüssig erklärt und die Verteidigungsstrategie der Daimler AG damit ausgehebelt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich deutlich im Dieselabgasskandal positioniert (Urteil vom 20.05.2021, Az.: 3 U 7/20) und auf Berufung eines geschädigten Verbrauchers das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 03.12.2020, Az.: 2-14 O 243/19) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das zuständige Landgericht zurückverwiesen.
Der Kläger hatte im Juli 2013 einen gebrauchten Mercedes-Benz E 350 CDI Coupé mit einem Kilometerstand von 26.024 für 37.000 Euro erworben. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM642 ausgestattet. In dem Verfahren vor dem Landgericht hatte der geschädigte Verbraucher detailliert dargelegt, dass das Fahrzeug mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet sei. So gebe es eine Motorsteuerung-Software, die ein enges Temperaturfenster...