Koblenz (ots)
Durch eine kürzlich geschlossene Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und der niederländischen Firma Defenture erweitert die Bundeswehr die missionsspezifisch anpassbare Fahrzeugfamilie der Spezialkräfte. Die Vereinbarung ermöglicht die Beschaffung von bis zu 80 Fahrzeuge der Typen "Mittleres Aufklärungs- und Gefechtsfahrzeug Spezialkräfte" (AGF 2) und "Mittleres taktisches Unterstützungsfahrzeug Kommando Spezialkräfte" (UFK).
Der modulare Aufbau der allradgetriebenen, hochmobilen Fahrzeuge ermöglicht eine optimale Vorbereitung für den jeweiligen Einsatzzweck. Dies bezieht sich insbesondere auf den ballistischen Schutz der Fahrzeuginsassen sowie die Wahl der Bewaffnung.
Die Fahrzeuge der Variante AGF 2 können eine Vielzahl verschiedener Waffen auf der Hauptlafette und den Sekundärlafetten mitführen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Aufklärungs- und Beobachtungssensor mitzuführen, der Ziele über große Distanzen aufklärt, identifiziert und deren genaue Position bestimmt.
Die Fahrzeugvariante UFK dient primär dem Material- und Personentransport. Die Fähigkeit zur Selbstverteidigung ist durch die Bewaffnungsmöglichkeiten analog zum AGF 2 weiterhin gegeben.
Die AGF 2...
Die Entscheidung, das Auto angemeldet zu lassen oder abzumelden, ist grundsätzlich eine Frage der Abwägung
Wer sich von seinem alten Fahrzeug trennen möchte, sieht sich mit der Frage des besten Vorgehens konfrontiert. Insbesondere wenn der Neuwagen bereits gekauft ist und nun bei der Versicherung angemeldet werden soll, kann es sinnvoll sein, das Altfahrzeug beim Koblenzer Straßenverkehrsamt stillzulegen, um eine teure doppelte Versicherung einzusparen. Allerdings gilt es in diesem Fall, einige nicht unwichtige Punkte zu beachten. Zuallererst: Der Gebrauchtwagen darf ab dem Zeitpunkt der Abmeldung nicht mehr im öffentlichen Raum, also beispielsweise am Straßenrand stehen. Ist ein geschlossenes Grundstück oder eine Garage vorhanden, ist diese Vorgabe allerdings kein Hindernis. Auch für den Verkauf des Gebrauchten hat die Abmeldung Konsequenzen. Von Vorteil ist sicherlich, dass versicherungstechnische Risiken ausgeschlossen werden. Das Hauptrisiko, das sich ergibt, wenn der Käufer das Auto nicht sofort auf seinen Namen ummeldet und damit in Koblenz oder außerhalb des...