Frankfurt am Main (ots) Die Temperaturen steigen und es wird trockener - die Motorradsaison kann beginnen. Das Motorradfahren gewinnt gerade in den Sommermonaten an Beliebtheit. Dies zeigt die Anzahl der monatlichen Neuzulassungen von Motorrädern in Deutschland. Während sich die Neuzulassungen von Oktober bis Februar auf wenige tausend pro Monat belaufen, steigt die Zahl in den Monaten März bis September auf teilweise über 25.000 an . Der digitale Versicherungsmanager CLARK gibt praktische Tipps dazu, worauf Motorradliebhaber bei der Anmeldung ihrer Maschinen achten sollten und wie man sich gegen Gefahren im Straßenverkehr richtig absichert.
Sparen mit Hilfe eines Saisonkennzeichens
Da der Großteil der Deutschen in den Wintermonaten auf das Motorradfahren verzichtet, kann es sinnvoll sein, über ein Saisonkennzeichen nachzudenken. Ein solches Kennzeichen darf beantragt werden, wenn der Versicherungstarif mindestens zwei und maximal elf Monate läuft. Dadurch können unnötige Versicherungsbeiträge in den Wintermonaten eingespart werden.
Risiken im Straßenverkehr minimieren
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Bußgeld und Punkte bei falscher Bereifung
Mögliche Konsequenzen beim Versicherungsschutz
Die Temperaturen sinken. Bodenfrost ist nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel: Zeit über Winterreifen nachzudenken. Zwar gibt es keine verbindliche Winterreifenpflicht, aber die Straßenverkehrsordnung (§ 2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre "Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen". Und mittlerweile hat der Gesetzgeber diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben.
Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen.
Es genügt auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Neu ist, dass Reifen mit der Kennzeichnung M+S nicht mehr in jedem Fall genügen. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis...