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Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung

Kfz-Versicherung nach dem 30. November wechseln – So funktioniert’s richtig

Nicht aus Versehen auf Sonderkündigungsrecht verzichten Wie funktioniert Wechsel nach dem 30. November? Mit Telematik und Kasko mit Werkstattbindung zusätzlich sparen Rechnen sich Kfz-Versicherungen mit Preisgarantie? Kündigung der Kfz-Versicherung nach 30.11., wenn das Sonderkündigungsrecht greift. Foto: HUK-COBURG Coburg, 14.11.2024 Stark gestiegene Ersatzteilpreise und Stundenverrechnungssätze sowie zunehmende Elementarschäden: Das sind Entwicklungen, die sich in den Kfz-Versicherungsprämien widerspiegeln. Für günstigen Kfz-Versicherungsschutz wird Sparen durch Vergleichen also immer wichtiger. Beim Wechsel von einem teuren zu einem günstigen Versicherer lassen sich schnell einige hundert Euro sparen. Das zeigen Beitragsvergleiche in den Medien immer wieder. Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um die eigene Kfz-Versicherung auf den Prüfstand zu stellen: Oft laufen Kfz-Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wer kündigen will, muss dafür sorgen, dass die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer eingeht. Was aber passiert, wenn die Rechnung erst spät kommt? Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel. Erhöht der Versicherer den Beitrag, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts...

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