Zum 13. April 2024 ist die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR) in der gesamten EU in Kraft getreten - und mit ihr die Verpflichtung für Ladesäulenbetreiber, bei neu aufgestellten Schnellladesäulen die Kartenzahlung über ein Terminal zu ermöglichen. Dass die Europäische Union mit der neuen Regulierung dem Wunsch der Verbraucher:innen nachkommt, zeigt eine aktuelle online-repräsentative Umfrage von infas quo im Auftrag der Initiative Deutsche Zahlungssysteme. 76,7 Prozent der Befragten bevorzugen es, den getankten Strom an der Ladesäule mit ihrer Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen. Die Mehrheit (54,5 Prozent) würde sogar lieber mit ihrer gängigen Debitkarte, wie etwa der girocard, zahlen.
Das eigene E-Auto aufladen und den getankten Strom so bezahlen, wie man es von einer herkömmlichen Tankstelle gewohnt ist - das hat sich an Europas Ladesäulen bisher als Glücksspiel gestaltet. Nur selten haben E-Autofahrer:innen die Möglichkeit, an der Ladesäule einfach und unkompliziert...