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Berlin (ots) - Die fünfte Jahreszeit beginnt und die Jecken sind wieder
unterwegs. Masken, Kostüme, eine vergnügte Stimmung und Alkohol sind da an der
Tagesordnung. Doch was müssen Karnevalisten beachten, wenn sie mit dem Auto zu
einer Party fahren? Was beim Karneval 2020 erlaubt ist und was nicht, erklärt
die Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals Geblitzt.de.
Verkleidungen gehören auch im Jahr 2020 wieder zum Karneval dazu. Da kann man
von Glück sagen, dass eine Kostümierung am Steuer nicht grundsätzlich verboten
ist. Einige Regeln müssen dennoch beachtet werden. Beispielweise darf der Führer
eines Kraftfahrzeuges sein Gesicht nicht verhüllen oder verdecken (§ 23 Abs. 4
StVO). Brillen, Kopfbedeckungen oder Gesichtsschmuck sind aber erlaubt. Wird man
vermummt hinterm Steuer erwischt, kann dies den Betroffenen einen Regelsatz von
60 Euro kosten. Ein Eintrag im Punkteregister ist hingegen nicht zu befürchten.
Wurde der Karnevalist wegen des Überfahrens einer Ampel geblitzt und die
Vermummung wurde daraufhin entdeckt, können 90 bis 360 Euro, ein bis zwei...
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