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Elektro-Dienstwagen, private Elektroautos und Steuer: Das sollten Sie wissen

Neustadt a. d. W. (ots) Wer sich ein Elektro-Auto kauft, kann sowohl mit einer Kaufprämie als auch mit Steuererleichterungen rechnen. Wie die staatliche Förderung für dienstliche oder private Elektroautos aussieht, ob gekauft oder geleast besser ist, und mit welchen Förderungen Hybrid-Fahrzeughalter rechnen können, das zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Elektro-Dienstwagen: Immer weniger Steuern Für Elektro-Dienstwagen gibt es etliche steuerliche Förderungen. Wichtig dabei ist, dass private Fahrten mit dem Dienstwagen grundsätzlich versteuert werden müssen. Die einfachste Methode ist die 1-Pozent-Regelung: Dabei wird pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet. Hinzu kommen 0,03 Prozent des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte. Übrigens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Dienstwagen, die aufgrund der Corona-Pandemie längere Zeit im Homeoffice gearbeitet haben, können in bestimmten Fällen kräftig Steuern sparen. Wer als Dienstwagennutzer weniger als 180 Tage pro Jahr zur Arbeit fährt, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit anstelle der 0,03-Prozent-Regel...

Elektro-Dienstwagen, private Elektroautos und Steuer: Das sollten Sie wissen

Neustadt a. d. W. (ots) Wer sich ein Elektro-Auto kauft, kann sowohl mit einer Kaufprämie als auch mit Steuererleichterungen rechnen. Wie die staatliche Förderung für dienstliche oder private Elektroautos aussieht, ob gekauft oder geleast besser ist, und mit welchen Förderungen Hybrid-Fahrzeughalter rechnen können, das zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Elektro-Dienstwagen: Immer weniger Steuern Für Elektro-Dienstwagen gibt es etliche steuerliche Förderungen. Wichtig dabei ist, dass private Fahrten mit dem Dienstwagen grundsätzlich versteuert werden müssen. Die einfachste Methode ist die 1-Pozent-Regelung: Dabei wird pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet. Hinzu kommen 0,03 Prozent des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte. Übrigens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Dienstwagen, die aufgrund der Corona-Pandemie längere Zeit im Homeoffice gearbeitet haben, können in bestimmten Fällen kräftig Steuern sparen. Wer als Dienstwagennutzer weniger als 180 Tage pro Jahr zur Arbeit fährt, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit anstelle der 0,03-Prozent-Regel...

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