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Google Ads für Neukunden durch Erklärvideos

Erklärvideos sind eine äußerst effektive Möglichkeit, Neukunden zu gewinnen, indem sie komplexe Informationen anschaulich und verständlich präsentieren. Durch visuell ansprechende Darstellungen und klare Botschaften können Erklärvideos das Interesse potenzieller Kunden wecken und eine positive Wahrnehmung des Unternehmens fördern. Mit ihrer leicht verdaulichen Form unterstützen Erklärvideos nicht nur die Kundengewinnung, sondern auch die langfristige Bindung an das Angebot und die Werte des Unternehmens. Erklärvideos effektiv verbreiten mit Video-PR: Maximale Reichweite durch Public Relations Die Verbreitung von Erklärvideos erreicht eine neue Dimension durch die Integration von Video-PR. Diese innovative Strategie nutzt Public Relations (PR), um die Funktion und den Nutzen von Erklärvideos zu maximieren. Video-PR ermöglicht nicht nur die gezielte Platzierung von Erklärvideos auf renommierten Plattformen, sondern schafft auch eine umfassende Reichweite durch eine geschickte Integration in die öffentliche Wahrnehmung. Durch die Kraft der digitalen PR werden Erklärvideos nicht nur als informative Inhalte präsentiert, sondern auch als wichtiger Bestandteil der Unternehmenskommunikation. Dies fördert nicht...

Dieselabgasskandal der Daimler AG vor dem Bundesgerichtshof verhandelt

Mönchengladbach (ots) Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Oberlandesgericht Koblenz ein Dieselverfahren gegen die Daimler AG neu verhandeln muss. Das Gericht hat laut BGH den konkreten Sachvortrag des Klägers zu einer der weiteren behaupteten Abschalteinrichtungen zunächst als prozessual unbeachtlich angesehen. Einmal mehr hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Dieselabgasskandal befasst und ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt. Diesmal waren die Manipulationen an Dieselmotoren der Daimler AG streitgegenständlich. Der 6. Zivilsenat entschied (Urteil vom 13.07.2021, Az.: VI ZR 128/20), dass das Oberlandesgericht Koblenz (Az. VI ZR 128/20) den Fall erneut verhandeln muss. Der Hintergrund: Der Kläger erwarb im Oktober 2012 von dem beklagten Fahrzeughersteller ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI BlueEfficiency zu einem Kaufpreis von rund 35.000 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Baureihe OM651 ausgestattet und unterliegt keinem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Für den Fahrzeugtyp wurde eine Typgenehmigung nach der Verordnung 715/2007/EG mit der Schadstoffklasse Euro...

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