Berlin (ots)
Jahrgänge 1953 bis 1958 haben noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit
Bis 2033 müssen EU-weit insgesamt 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Mit dem neuen Checkkarten-Führerschein sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicherer werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und einen Führerschein besitzt, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, hat nur noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit seinen Führerschein umzutauschen. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erklärt, was beim Umtausch zu beachten ist.
Welche Fristen gelten?
Die Umtauschfrist ist von zwei Faktoren abhängig: Dem Ausstellungsdatum und dem Geburtsjahr. Wurde der Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt, ist das Geburtsjahr der Führerscheinbesitzer für den Umtausch ausschlaggebend. Wer zwischen 1953 bis 1958 geboren wurde, muss bis 19. Januar ein neues Fahrerlaubnisdokument vorweisen. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben noch ein Jahr länger Zeit. Alle, die ihren Führerschein erst...
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