Dortmund (ots) - Die Compleo Charging Solutions AG sieht den Beschluss des Bundesrates vom 17. September 2021 zur novellierten Ladesäulenverordnung als verbraucherfreundlichen Schritt. Nach der neuen Verordnung der Bundesregierung müssen alle ab dem 1. Juli 2023 neu eingerichteten öffentlichen Ladepunkte einen kontaktlosen Zahlungsvorgang mittels gängiger Kredit- und Debitkarte anbieten. Mit der Fokussierung auf die kartenbasierte Abrechnung ist ein weiterer Baustein an Payment-Methoden nun klar geregelt.
Compleo wird künftig weiterhin technologieoffen sein und nutzerfreundliche Lösungen weiterentwickeln, die Verbrauchern, Betreibern und Anbietern von Ladeinfrastruktur gleichermaßen dienlich sind. Hierzu gehört für Compleo auch die Authentifizierung des Nutzers und des Fahrzeuges nach der ISO-Norm 15118, die eine individuelle Autorisierung bei jedem Ladevorgang überflüssig macht. Der Hersteller von Ladelösungen für E-Autos betont, dass die Bezahlsysteme Ad-hoc-Zahlung, Roaming, Ladekarten- und Apps sowie ISO 15118 weiterhin bestehen und weiterentwickelt werden: „Mit der Kartenzahlung per Debit- oder Kreditkarten wird ein gängiges und unkompliziertes Verfahren zusätzlich eingeführt“, so Checrallah...
Dortmund (ots) - Die Compleo Charging Solutions AG sieht den Beschluss des Bundesrates vom 17. September 2021 zur novellierten Ladesäulenverordnung als verbraucherfreundlichen Schritt. Nach der neuen Verordnung der Bundesregierung müssen alle ab dem 1. Juli 2023 neu eingerichteten öffentlichen Ladepunkte einen kontaktlosen Zahlungsvorgang mittels gängiger Kredit- und Debitkarte anbieten. Mit der Fokussierung auf die kartenbasierte Abrechnung ist ein weiterer Baustein an Payment-Methoden nun klar geregelt.
Compleo wird künftig weiterhin technologieoffen sein und nutzerfreundliche Lösungen weiterentwickeln, die Verbrauchern, Betreibern und Anbietern von Ladeinfrastruktur gleichermaßen dienlich sind. Hierzu gehört für Compleo auch die Authentifizierung des Nutzers und des Fahrzeuges nach der ISO-Norm 15118, die eine individuelle Autorisierung bei jedem Ladevorgang überflüssig macht. Der Hersteller von Ladelösungen für E-Autos betont, dass die Bezahlsysteme Ad-hoc-Zahlung, Roaming, Ladekarten- und Apps sowie ISO 15118 weiterhin bestehen und weiterentwickelt werden: „Mit der Kartenzahlung per Debit- oder Kreditkarten wird ein gängiges und unkompliziertes Verfahren zusätzlich eingeführt“, so Checrallah...