Köln (ots)
Fahrerassistenzsystem
Mit Wirkung zum 6. Juli 2022 gilt für die Typprüfung von bestimmten Kraftfahrzeugen eine neue EU-Verordnung, die die Ausstattung mit Fahrerassistenzsystemen vorschreibt. Die Vorschrift gilt EU-weit abhängig von der Fahrzeugklasse zunächst für neue Fahrzeugtypen. Ab 2024 müssen dann Schritt für Schritt auch alle Neuzulassungen serienmäßig mit den Systemen ausgestattet sein. "Die neuen Systeme werden das Fahren nicht nur angenehmer und komfortabler, sondern den Straßenverkehr für alle Teilnehmer sicherer machen", sagt Rico Barth, Leiter des globalen Geschäftssegmentes Connected and Automated Mobility bei TÜV Rheinland. "Laut EU-Statistik sind bis zu 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen."
Welche Fahrerassistenzsysteme vorgeschrieben sind
Unterschieden wird bei den Vorschriften nach den Fahrzeugklassen M (Personenbeförderung, M1 sind beispielsweise Pkw), N (Güterbeförderung) und O (Anhänger). Die folgenden Fahrassistenzsysteme sind ab 6. Juli für die Typgenehmigung sämtlicher Fahrzeuge der Klassen M und N vorgeschrieben, sofern nicht anders vermerkt:
Geschwindigkeitsassistent
Der Intelligent Speed Assistent (ISA) zeigt eine erkannte Geschwindigkeitsbegrenzung an...
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