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Elektromobilität - Seite 5

Gefährliche Überlastung vor allem für Bremsen: Warum Pedelec-Tuning verheerende Folgen haben kann

Bremsscheiben verändern ihre Eigenschaften durch Überhitzung Erst schleichende Verschlechterung, dann lebensgefährlicher Totalausfall Haftungsrisiko ist - anders als im Originalzustand - nicht versichert Pedelecs sind auf dem Vormarsch. Im Jahr 2023 war zum ersten Mal mehr als jedes zweite in Deutschland verkaufte Fahrrad mit elektrischer Unterstützung versehen. Dass diese nur bis 25 km/h zur Verfügung steht, scheint viele Besitzer zu stören - Tuning-Kits aus dem Internet versprechen höhere Geschwindigkeiten. Die DEKRA Sachverständigen warnen eindringlich: Vor allem die Bremsanlagen sind dem oft nicht gewachsen. "Viele machen sich nicht klar, welche Risiken sie mit dem Tuning eingehen", sagt David Freibott, Unfallanalytiker bei DEKRA und Experte für Pedelec-Manipulationen. Ein Pedelec mit Tretunterstützung bis 25 km/h gilt trotz Motor rechtlich als Fahrrad und damit nicht als Kraftfahrzeug. Es braucht deshalb - anders als ein so genanntes S-Pedelec, das bis 45 km/h unterstützt - keine eigene Haftpflichtversicherung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Hier zeigt sich schon das erste Problem...

E-Mobilität für Immobilienbesitzer: FAQ und Grafik für die optimale Ladestationenanzahl

"Wie viele Ladestationen benötigt mein Parkplatz?" Grafik und FAQ: Diese Vorgaben gelten für Wohn- und Nichtwohnimmobilien Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, regelt unter anderem, wie viele Ladepunkte an Parkplätzen von Gebäuden bereitstehen müssen. Mit dem GEIG wird eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität umgesetzt. Das Gesetz verfolgt laut Bundesregierung zwei Ziele: den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen und die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens aufrechtzuerhalten. Für Immobilienbesitzer ist es häufig nicht leicht, bei dem komplexen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz den Durchblick zu bewahren. Aus diesem Grund hat der auf Immobilien spezialisierte Full-Service-Anbieter für Ladeinfrastruktur ZEITSTROM die zentralen Aussagen des GEIG in einer anschaulichen Grafik und einem FAQ zusammengefasst. Welche Gebäude sind vom GEIG betroffen? Der Regelungsinhalt des GEIG bezieht sich auf Wohngebäude sowie auf Nichtwohngebäude. Welche Regelungen gelten für den Neubau von Wohngebäuden? Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen muss künftig...

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