Neustadt a. d. W. (ots)
Wer sich ein Elektro-Auto kauft, kann sowohl mit einer Kaufprämie als auch mit Steuererleichterungen rechnen. Wie die staatliche Förderung für dienstliche oder private Elektroautos aussieht, ob gekauft oder geleast besser ist, und mit welchen Förderungen Hybrid-Fahrzeughalter rechnen können, das zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Elektro-Dienstwagen: Immer weniger Steuern
Für Elektro-Dienstwagen gibt es etliche steuerliche Förderungen. Wichtig dabei ist, dass private Fahrten mit dem Dienstwagen grundsätzlich versteuert werden müssen. Die einfachste Methode ist die 1-Pozent-Regelung: Dabei wird pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet. Hinzu kommen 0,03 Prozent des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte.
Übrigens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Dienstwagen, die aufgrund der Corona-Pandemie längere Zeit im Homeoffice gearbeitet haben, können in bestimmten Fällen kräftig Steuern sparen. Wer als Dienstwagennutzer weniger als 180 Tage pro Jahr zur Arbeit fährt, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit anstelle der 0,03-Prozent-Regel...
München/Berlin (ots) Von Beginn an haben die Stadtwerke München den Prozess zur Spitzenglättung konstruktiv begleitet und mit allen Akteuren (BMWi, Automobilindustrie, Stromlieferanten, Verbraucherschutzverbänden und Netzbetreibern) gemeinsam nach den richtigen Lösungen und Perspektiven gesucht. Als Ergebnis dieses mehr als zweijährigen Prozesses legte das BMWi im Dezember 2020 den Referentenentwurf zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) vor. "Mit dem Gesetz und dem darin verankerten Ansatz der Spitzenglättung wurde aus unserer Sicht ein verlässlicher und zukunftsweisender Rechtsrahmen geschaffen, der den schnellen Anschluss neuer flexibler Verbrauchseinrichtungen wie Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen an Niederspannungsnetze regelt, der gleichzeitig den hohen deutschen Versorgungsstandard und den schnellen Markthochlauf der Elektromobilität und die Wärmewende garantiert", so Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke München.
Völlig überraschend hat das Bundeswirtschaftsministerium Mitte Januar 2021 den Referentenentwurf zurückgezogen. "Diese prompte Beendigung verärgert mich, da sie durch Schüren von unbegründeten Ängsten die wichtige Marktintegration der Elektromobilität in der Niederspannung gefährdet. Denn die Rücknahme des SteuVerG blockiert...