Neustadt a. d. W. (ots)
Bei einer Fahrgemeinschaft kann jeder im Auto seine Fahrtkosten über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen - egal, ob er selbst am Steuer sitzt oder nur mitfährt. Warum sich die Fahrer hin und wieder abwechseln sollten, ob immer nur die kürzeste Strecke anerkannt wird und wie viel man absetzen kann - das und mehr zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Die Preise für Diesel und Benzin schrauben sich immer weiter nach oben. Wer kein Elektro-Auto hat, muss tief in die Tasche greifen. Viele überlegen deshalb ganz konkret, wie sie Kosten sparen können. Eine Möglichkeit ist es, als Fahrgemeinschaft zur Arbeit zu fahren. Das ist zwar etwas umständlich und man muss meist kleinere Umwege in Kauf nehmen, doch finanziell lohnt sich das in zweifacher Hinsicht
Wer eine Fahrgemeinschaft zur Arbeit organisieren kann, spart Spritkosten und kann gleichzeitig die Pendlerpauschale nutzen. Denn bei einer Fahrgemeinschaft kann jeder,...
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