Viele Besitzer eines Audi oder VW mit dem Motor EA288 haben kürzlich eine Aufforderung erhalten, ihr Fahrzeug zu einer "Überprüfung" in die Werkstatt zu bringen. Laut dem Schreiben kommt es zu Problemen bei der Fehlererkennung im SCR-System, das der Abgasreinigung dient. Genau dieses System steht im Mittelpunkt der Diskussion um die illegale Manipulation von Abgaswerten beim VW-Motor EA288. Alles deutet also darauf hin, dass der Dieselskandal nicht beim Motor EA189 aufhört, sondern auch dessen Nachfolger betrifft. Informationen darüber, dass ihr Fahrzeug mit dem Motor EA288 illegal manipuliert wurde, erhalten Besitzer im Rahmen dieser Werkstattaktion nicht. In Millionen Fahrzeugen mit einem EA288 schlummern demnach weiterhin verbotene Abschalteinrichtungen.
Der Rückruf kommt nicht unmittelbar von VW, sondern vom jeweiligen Händler. Weil es sich auch nicht um einen durch das Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf handelt, spricht vieles dafür, dass der VW-Konzern damit klammheimlich diese illegalen Vorrichtungen aus der Welt schaffen möchte, bevor eine erneute Klageflut...
Erkrath (ots)
Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Beschluss vom 19. Juli 2021 deutlich gemacht, dass es beabsichtigt, dem von der Kanzlei Rogert & Ulbrich vertretenden Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz zuzusprechen. Der Grund: Das Fahrzeug des Klägers, ein VW T6 Multivan mit dem EA288-Dieselmotor und Abgasreinigung per SCR-Katalysator, verfügt über unzulässige Abschalteinrichtungen. Das Vorhandensein dieser unzulässigen Funktionen, mit Hilfe derer in erster Linie der Prüfstand "überlistet" werden soll, konnte die Klägerseite nach Ansicht des Gerichts in hinreichender Art und Weise belegen (OLG Naumburg Beschluss vom 19.07.2021, Az. 8 U 11/21)
Unterschiedliche Betriebsstrategien des SCR-Katalysators sind unzulässig I Rogert & Ulbrich schlägt VW mit den eigenen Waffen
Mit Hilfe erst kürzlich veröffentlichter Volkswagen-interner Dokumente sowie einem von der VW AG selbst eingeholten Gutachten gelingt es der auf den Abgasskandal spezialisierten Verbraucherschutzkanzlei, das Gericht von dem Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen zu überzeugen.
Konkret geht aus den Dokumenten nicht nur das Vorhandensein der inzwischen bekannten Fahrkurvenerkennung hervor,...