Frankfurt (ots) – Auf Radwegen, nicht zu zweit, Promillegrenze– Versicherungsregeln für E-Scooter
Wendig, klein, flott! Neuerdings kann man auch in deutschen Städten mit elektrischen Tretrollern – sogenannten E-Scootern – von A nach B düsen. Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) fassen zusammen, was man hierzu wissen sollte:
Wenn’s der eigene ist
Auch wenn sie harmlos aussehen, mit Geschwindigkeiten bis 20 km/h ohne eigenen Kraftaufwand braucht jeder E-Scooter eine Kfz-Haftpflichtversicherung. “Viele Versicherungen bieten den Schutz schon für weniger als 40 Euro an. Dabei orientieren sich die meisten Versicherungsangebote für E-Roller an den Angeboten für Mofas”, so die Versicherungsprofis der DVAG. Wichtig: Beim Kauf darauf achten, vom Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten – ansonsten ist der kleine Flitzer nicht versicherbar.
Fix mal ausgeliehen
Wer sich hingegen einen E-Scooter leiht, kann direkt losfahren, ohne sich Gedanken über die Haftpflichtversicherung machen zu müssen. Denn dafür ist der Eigentümer verantwortlich – sprich der Verleiher. Die Versicherung...
Köln (ots)
Seit dem 15. Juni 2019 ist es amtlich: Mit Inkrafttreten der Verordnung für “Elektrokleinstfahrzeuge” ist in Deutschland eine neue Fahrzeugklasse für den Straßenverkehr zugelassen. Zu den neuen Kraftfahrzeugen gehören beispielsweise Elektrostehroller, so genannte E-Scooter. Alle diese kleinen Fahrzeuge zeichnet aus, dass sie einen Elektroantrieb besitzen, über keinen Sitz verfügen, maximal mit Tempo 20 fahren dürfen und nur Radwege oder – wenn diese nicht vorhanden sind – die Fahrbahn benutzen dürfen. Gehwege sind tabu.
Wer sich für den Kauf eines E-Scooters interessiert, sollte unbedingt beachten, dass das Modell über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelgenehmigung verfügt. “Ohne Einzelgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist ein E-Scooter nicht für die Nutzung auf öffentlichen Straßen zugelassen. Solche anderen Elektro-Fahrzeuge dürfen nur als Spielgeräte auf privatem Gelände benutzt werden”, so Thomas Rohr, Zweiradexperte von TÜV Rheinland. Das heißt auch: Die meisten E-Scooter, die bereits vor dem 15. Juni 2019 gekauft...