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E-Scooter - Seite 11

Nutzererfahrungen mit e-Scooter Sharing: Lime verschlechtert sich deutlich, Voi kompensiert Schwächen mit niedrigen Preisen

München (ots) Während Lime in der ersten Consline-Studie zu Nutzererfahrungen mit e-Scooter Sharing noch am besten bewertet wurde, hat der Anbieter diesen Startbonus mittlerweile komplett verspielt: Mit hohen Preisen, schlechterer App-Usability und – wie schon in der ersten Studie festgestellt – Fahrzeugen mit Verletzungsgefahr liegt Lime nun in der Usergunst hinter Circ, Tier und Voi. Wie wichtig den Usern der Preis beim e-Scooter Sharing ist, zeigen Circ und Voi: Circ überzeugt durch attraktive Paketpreise trotz Kritik an Sperrgebieten, und Voi kompensiert Schwächen bei App Usability und Fahrzeugen durch konstant niedrige Preise. Tier sticht in keiner der untersuchten Kategorien wirklich heraus und liegt in der Kundenwahrnehmung im Mittelfeld. Zu diesen Ergebnissen kommt die aktuell durchgeführte Quality Experience Studie der Consline AG im Vergleich zu den im Juli 2019 erhobenen Nutzererfahrungen nach der Einführungsphase: Ausgewertet wurden 713 Useraussagen zu den führenden Sharing Anbietern Circ, Lime, Tier und Voi in deutschen Online-Quellen. Untersucht wurden...

TÜV Rheinland: Im Straßenverkehr besser ohne Kopfhörer Verkehrsteilnehmer müssen Umgebungsgeräusche wahrnehmen können Wichtig sind ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht

Köln (ots) Fast ein Viertel aller Verkehrsteilnehmer hört Musik mit Kopfhörern – als Fußgänger, als Radfahrer, als Fahrer im Auto. Das ist Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag von TÜV Rheinland von August 2019. Doch ratsam sind Kopfhörer im Straßenverkehr nach Meinung der Experten von TÜV Rheinland nicht. Gefordert: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht “Sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer gilt: Musik mit Kopfhörern zu hören, ist nicht ausdrücklich verboten”, sagt Thorsten Rechtien, Kraftfahrzeugexperte bei TÜV Rheinland. Doch heißt es in Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. “Wer auf der Straße unterwegs ist, muss jederzeit aufmerksam sein. Das bedeutet konkret: Der Lärmpegel bei Kopfhörern darf grundsätzlich nur so hoch sein, dass sich Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen lassen”, erklärt Rechtien. Besser ist es nach Einschätzung von Rechtien, ganz auf Kopfhörer zu verzichten:...

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