Hannover (ots)
Das bfp FORUM öffnet am 7. und 8. September 2022 erstmals in Hannover seine Tore. Die B2B-Fachmesse für betriebliche Mobilität, Fleet-Management und Mobilität der Zukunft findet in der Messehalle 9 ihr neues Zuhause - nach fast zwanzig Jahren am Nürburgring und zwei Jahren Corona-Pause. Seminare, Panel Talks und Vorträge von bundesweiten Expertinnen und Experten geben Einblicke in aktuelle Trends mit dem Schwerpunktthema E-Mobilität. Auch die Fachausstellung, Testfahrten mit den neuesten Fahrzeugmodellen sowie Austausch und Networking mit Kolleginnen und Kollegen machen das bfp FORUM zum Pflichttermin für Branchen-Profis. Das zukunftsorientierte Gesamtpaket des Veranstalters Schlütersche Mediengruppe überzeugte Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay (Bündnis 90 / Die Grünen), die Schirmherrschaft für die Messe zu übernehmen.
Messestadt Hannover
Als führende Messestadt kombiniert Hannover gute Erreichbarkeit, eine passende Infrastruktur und umfangreiche Hotelkapazitäten. Beim neu gestalteten bfp FORUM präsentieren alle relevanten Anbieter auf über 8.000 Quadratmetern Ausstellungsfläche nützliche Lösungen für modernes und effizientes Fuhrpark- und Mobilitätsmanagement. Dazu...
Berlin (ots)
Platz da fürs E-Auto
Eigentümergemeinschaft wollte Abstellen in Tiefgarage verbieten
Bei der Versammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft war beschlossen worden, dass in der Tiefgarage der Wohnanlage keine E-Autos abgestellt werden dürfen. Doch diese Entscheidung war juristisch nicht haltbar. Der Beschluss verstieß nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung.
(Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 92 C 2541/21)
Der Fall: Der Mehrheit der Eigentümer schien es bedenklich, dass künftig auch Elektrofahrzeuge in der Tiefgarage Platz finden. Unter anderem befürchtete die Versammlung die erhöhte Brandgefahr, die von dieser Art von Fahrzeugen ausgehe. Ein Mitglied der Gemeinschaft war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und klagte dagegen.
Das Urteil: Es sei gesetzlich geregelt, dass Eigentümer ein Recht auf eine Ladestation und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen haben. Das könne eine Mehrheit nicht einfach aushebeln, indem sie ein Abstellen des Fahrzeugs in der Garage untersage. Denn eine Ladestation, an der man nicht parken dürfe, sei sinnlos....