TÜV Rheinland: Partnerschaft für geeichte und sichere Ladesäulen von E-Autos. Kooperation mit niederländischem Unternehmen NMI. Technische Sicherheit und exakte Abrechnung gewährleisten
Köln - Die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-Fahrzeuge wächst beständig. Doch ein großer Teil der mehr als 65.000 Ladepunkte in Deutschland ist bislang noch nicht geeicht. Wer diese Ladesäulen nutzt, kann sich deshalb nicht darauf verlassen, dass nur die Strommenge berechnet wird, die tatsächlich auch geladen worden ist. Die jetzt zwischen TÜV Rheinland und dem niederländischen Unternehmen NMI vereinbarte Partnerschaft schafft hierfür künftig verlässliche Voraussetzungen. "Durch die Kooperation mit NMI können wir den Betreibern von Ladestationen einen kompletten Prüfservice anbieten", sagt Roman Brück, Teamleiter Power Electronic bei TÜV Rheinland. "NMI ist einer der führenden unabhängigen Spezialisten für gesetzeskonforme Test- und Inspektionsdienste in der Messtechnik. Als zwei Unternehmen, die beide die gleichen Prüf- und Qualitätsansprüche haben, können wir damit sowohl in Deutschland als auch global einen wichtigen Beitrag...
Platz da fürs E-Auto / Eigentümergemeinschaft wollte Abstellen in Tiefgarage verbieten
Berlin (ots) -
Bei der Versammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft war beschlossen worden, dass in der Tiefgarage der Wohnanlage keine E-Autos abgestellt werden dürfen. Doch diese Entscheidung war juristisch nicht haltbar. Der Beschluss verstieß nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung.
(Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 92 C 2541/21)
Der Fall: Der Mehrheit der Eigentümer schien es bedenklich, dass künftig auch Elektrofahrzeuge in der Tiefgarage Platz finden. Unter anderem befürchtete die Versammlung die erhöhte Brandgefahr, die von dieser Art von Fahrzeugen ausgehe. Ein Mitglied der Gemeinschaft war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und klagte dagegen.
Das Urteil: Es sei gesetzlich geregelt, dass Eigentümer ein Recht auf eine Ladestation und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen haben. Das könne eine Mehrheit nicht einfach aushebeln, indem sie ein Abstellen des Fahrzeugs in der Garage untersage. Denn eine Ladestation, an der man nicht parken...