Bobbycar, Inline-Skates, Tretroller und Co. / So dürfen Kinder mit ihren Fahrzeugen unterwegs sein
München (ots) - Kinder können und wollen heute schon mobil sein. Doch wo sie in welchem Alter und vor allem mit welchen Fahrzeugen unterwegs sein dürfen, ist nicht immer bekannt. Um sicherzugehen, dass nur in einem angemessenen und sicheren Verkehrsbereich gefahren wird, hat der ADAC zusammengestellt, welche Kindergefährte wo unterwegs sein dürfen.
Dreirad/Bobbycar/Laufrad
Schon die Kleinsten sind mit Bobbycar, Dreirad und Co. unterwegs und ein Laufrad ist das ideale Startfahrzeuge zur Schulung des Gleichgewichtsgefühls. Doch diese Spielzeuge dürfen nur auf dem Gehweg benutzt werden.
Fahrrad
Mit dem Fahrrad werden Kinder richtig mobil: Bis zum achten Lebensjahr müssen sie aber den Gehweg benutzen, bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie es. Einen baulich angelegten Radweg dürfen beide Altersklassen benutzen. Ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson, die Kinder begleitet, darf dabei ebenfalls auf dem Gehweg fahren. Beim Überqueren der Fahrbahn müssen sie dann aber...
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