Dortmund (ots) Einfache, transparente und komfortable Payment-Möglichkeiten entsprechen Verbraucherverhalten I Integration weiterer Bezahlverfahren soll Option bleiben
Compleo Charging Solutions AG und wallbe GmbH begrüßen die Pflicht zum Einbau von verbraucherfreundlichen Kartenlesegeräten zur Bezahlung an öffentlich zugänglichen Ladestationen. Die beiden kürzlich fusionierten Anbieter von Ladelösungen sprechen sich grundsätzlich für die novellierte Ladesäulenverordnung der Bundesregierung aus. Beide Unternehmen positionieren sich künftig aber weiterhin technologieoffen. Sie werden Lösungen weiterentwickeln, die Verbrauchern und Betreibern von Ladeinfrastruktur gleichermaßen dienlich sind und ihnen die Wahl zwischen Roaming oder Ad Hoc Zahlen am Ladepunkt lassen.
"Die neue Ladesäulenverordnung ist ein Fortschritt für die einheitliche Regelung der Bezahlmethoden in der E-Mobilität in Deutschland. Das sogenannte punktuelle Laden eines Elektroautos muss für die Verbraucher überall einfach, komfortabel und transparent sein. Mit der Fokussierung auf die kartenbasierte Abrechnung ist ein weiterer Baustein an Payment-Methoden nun klar geregelt", sagt Checrallah Kachouh, Co-CEO von Compleo. "Als technologiegetriebenes Unternehmen sehen wir aber auch die...
Compleo, ein führender Anbieter von Ladelösungen, hat die Zulassung für den Vertrieb seiner eichrechtskonformen AC- und DC-Ladestationen in Österreich erhalten.
Das bestätigte das österreichische Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen nun dem deutschen Greentech Unternehmen. Damit erfüllt Compleo die aktuellen Marktanforderungen des Mess- und Eichrechts in Österreich und setzt dank seines innovativen Speicher- und Anzeigemoduls (SAM®) ein Zeichen, das Signalwirkung in ganz Europa haben kann. Die Zulassung ist bis Ende 2029 gültig und gilt für die AC- und DC-Produkte.
Ein wichtiger Bestandteil der E-Mobilitätswende ist das Vertrauen des Verbrauchers in die neuen Lösungen - dazu müssen sich Nutzerinnen und Nutzer auch beim Laden darauf verlassen können, dass nur die tatsächlich geladene Energie abgerechnet wird. Aus diesem Grund schreibt das Eichrecht vor, dass die Messergebnisse eines jeden Ladevorgangs jederzeit nachvollziehbar sein müssen. Ziel ist es, dem Verbraucher eine Möglichkeit zu geben, die in Rechnung gestellten Messwerte nach Rechnungserhalt zu überprüfen. Dies bietet dem...