Mönchengladbach (ots) Bei der Daimler AG sind flächendeckend Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. Die Bandbreite der Urteile von Landes- und Oberlandesgerichten zeigt, dass der Weg über die Gerichte im Daimler-Abgasskandal der kürzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation für geschädigte Verbraucher ist.
Neben der Volkswagen AG und der Audi AG steht auch die Daimler AG seit langem im Fokus des Abgasskandals. Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Vergangenen Herbst wurde beispielsweise öffentlich, dass auch das Mercedes-Benz-Flaggschiff S-Klasse vom Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in dem Premium-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet. Davon betroffen sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC. In diesen Fahrzeugen ist der Dieselmotor OM642 verbaut. Dieser wird seit März 2005 in verschiedenen Leistungsstufen hergestellt und in zahlreichen Mercedes-Baureihen eingesetzt, von vielen Modellen der C- und E-Klasse über die SUV-Modelle G, GL, GLK...
Das Landgericht Frankfurt am Main muss ein Dieselverfahren neu verhandeln. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das klägerische Vorbringen bezüglich eines arglistig verschwiegenen Sachmangels beziehungsweise wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als schlüssig erklärt und die Verteidigungsstrategie der Daimler AG damit ausgehebelt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich deutlich im Dieselabgasskandal positioniert (Urteil vom 20.05.2021, Az.: 3 U 7/20) und auf Berufung eines geschädigten Verbrauchers das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 03.12.2020, Az.: 2-14 O 243/19) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das zuständige Landgericht zurückverwiesen.
Der Kläger hatte im Juli 2013 einen gebrauchten Mercedes-Benz E 350 CDI Coupé mit einem Kilometerstand von 26.024 für 37.000 Euro erworben. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM642 ausgestattet. In dem Verfahren vor dem Landgericht hatte der geschädigte Verbraucher detailliert dargelegt, dass das Fahrzeug mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet sei. So gebe es eine Motorsteuerung-Software, die ein enges Temperaturfenster...